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Dauerauftrag oder Überweisung: Bargeldlos Rechnungen zahlen

10.09.2020Artikel
Kathleen Altmann
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Die Miete ist fällig, der Handwerker muss bezahlt werden oder die Rechnung für das Schulessen des Kindes ist noch nicht beglichen: Viele Millionen Rechnungen werden in Deutschland per Überweisung bezahlt. Welche Art der Überweisung sich am besten eignet, ob Überweisung, Dauerauftrag oder Echtzeitüberweisung, das hängt von Ihren Anforderungen ab: Wollen Sie einmalig eine Rechnung begleichen oder handelt es sich um eine wiederkehrende Zahlung, wie zum Beispiel bei der Miete oder einem Zeitschriften-Abonnement? Auch die Zahlungsfrist kann unter Umständen eine Rolle spielen. Haben Sie noch Zeit, bis das Geld beim Empfänger sein muss, oder wollen Sie etwa Ihre Schulden bei einem Bekannten möglichst sofort begleichen? 

Wie funktioniert eine Überweisung?

Wer einen Geldbetrag an einen anderen überweisen will, beauftragt seine Bank, dem Zahlungsempfänger Geld zukommen zu lassen. Die Bank übermittelt die Überweisungsdaten und den Geldbetrag an die Bank des Zahlungsempfängers. Diese schreibt dem Zahlungsempfänger dann den eingegangenen Betrag auf dessen Konto gut. Beide Banken informieren jeweils ihren Kunden über die Belastung bzw. die Gutschrift, zum Beispiel über den Kontoauszug oder im Onlinebanking

Geld von Konto zu Konto in Sekundenschnelle. Source: YouTube

Die Dauer der Überweisung beträgt in der Regel einen Bankarbeitstag. Dann ist das Geld dem Empfänger gutgeschrieben. Nur Aufträge, die der Bank schriftlich bzw. beleghaft erteilt werden, können einen Bankarbeitstag länger dauern, weil in diesem Fall der Beleg von der Bank erst noch erfasst werden muss. Bei Daueraufträgen werden die Überweisungsdaten und das Ausführungsdatum bzw. -intervall in den Banksystemen gespeichert, so dass die Zahlung zum vereinbarten Termin und bei Kontodeckung automatisch ausgeführt wird. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie Miete oder für Abonnements lohnt es sich daher, einen Dauerauftrag einzurichten. Für einmalige Zahlungen wie zum Beispiel die Begleichung einer Handwerker-Rechnung eignet sich hingegen grundsätzlich eher die Überweisung. Aber manchmal sind Überweisungen besonders eilig. Hier bietet sich die Echtzeitüberweisung an.

Wenn es schnell gehen muss: die Echtzeitüberweisung

Bei einer Echtzeitüberweisung, wird das Geld innerhalb weniger Sekunden auf das Empfängerkonto übertragen und der Empfänger kann sofort darüber verfügen. Dieser Service funktioniert rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr, also auch am Wochenende oder an Feiertagen. Die Echtzeitüberweisung steht seit 2017 für Kunden in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Schweiz zur Verfügung. Wie hoch die Kosten einer Echtzeitüberweisung sind, oder ob Sie die schnelle Überweisung sogar kostenlos nutzen können, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Informationen hierzu finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank.

Überweisung zurückholen: Wie Sie bei einer Fehlüberweisung Geld vom Empfänger zurückfordern

Anders als etwa bei einer Lastschrift kann fälschlicherweise überwiesenes Geld – das trifft auf alle Varianten der Überweisung zu – seitens der Bank nicht zurückgebucht werden. Wenn Sie zum Beispiel versehentlich mehr als den erforderlichen Geldbetrag oder an den falschen Empfänger überwiesen haben, müssen Sie direkt an den Empfänger herantreten, um das rückgängig zu machen. 

Meistens funktioniert eine solche Rücküberweisung aber ohne Probleme, wenn Sie den Empfänger kontaktieren  und ihm die Situation schildern. Sollte er Ihnen jedoch den fehlgeleiteten Betrag nicht freiwillig zurücküberweisen, können Sie auf Erstattung klagen. Ihre Bank unterstützt Sie bei Ihrer Rückforderung, denn zwischen den Banken gibt es für solche Fälle ein Auskunftsverfahren, das ab einer Summe von 20 Euro greift. Sie erhalten dann die Informationen über den unberechtigten Empfänger, die Sie für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen.