Die Dauer der Überweisung beträgt in der Regel einen Bankarbeitstag. Dann ist das Geld dem Empfänger gutgeschrieben. Nur Aufträge, die der Bank schriftlich bzw. beleghaft erteilt werden, können einen Bankarbeitstag länger dauern, weil in diesem Fall der Beleg von der Bank erst noch erfasst werden muss. Bei Daueraufträgen werden die Überweisungsdaten und das Ausführungsdatum bzw. -intervall in den Banksystemen gespeichert, so dass die Zahlung zum vereinbarten Termin und bei Kontodeckung automatisch ausgeführt wird. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie Miete oder für Abonnements lohnt es sich daher, einen Dauerauftrag einzurichten. Für einmalige Zahlungen wie zum Beispiel die Begleichung einer Handwerker-Rechnung eignet sich hingegen grundsätzlich eher die Überweisung. Aber manchmal sind Überweisungen besonders eilig. Hier bietet sich die Echtzeitüberweisung an.
Wenn es schnell gehen muss: die Echtzeitüberweisung
Bei einer Echtzeitüberweisung, wird das Geld innerhalb weniger Sekunden auf das Empfängerkonto übertragen und der Empfänger kann sofort darüber verfügen. Dieser Service funktioniert rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr, also auch am Wochenende oder an Feiertagen. Die Echtzeitüberweisung steht seit 2017 für Kunden in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Schweiz zur Verfügung. Wie hoch die Kosten einer Echtzeitüberweisung sind, oder ob Sie die schnelle Überweisung sogar kostenlos nutzen können, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Informationen hierzu finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank.
Überweisung zurückholen: Wie Sie bei einer Fehlüberweisung Geld vom Empfänger zurückfordern
Anders als etwa bei einer Lastschrift kann fälschlicherweise überwiesenes Geld – das trifft auf alle Varianten der Überweisung zu – seitens der Bank nicht zurückgebucht werden. Wenn Sie zum Beispiel versehentlich mehr als den erforderlichen Geldbetrag oder an den falschen Empfänger überwiesen haben, müssen Sie direkt an den Empfänger herantreten, um das rückgängig zu machen.
Meistens funktioniert eine solche Rücküberweisung aber ohne Probleme, wenn Sie den Empfänger kontaktieren und ihm die Situation schildern. Sollte er Ihnen jedoch den fehlgeleiteten Betrag nicht freiwillig zurücküberweisen, können Sie auf Erstattung klagen. Ihre Bank unterstützt Sie bei Ihrer Rückforderung, denn zwischen den Banken gibt es für solche Fälle ein Auskunftsverfahren, das ab einer Summe von 20 Euro greift. Sie erhalten dann die Informationen über den unberechtigten Empfänger, die Sie für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen.