Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld auf sein Konto einzahlen will, muss nach einer Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Anfang August gegenüber der Bank nachweisen, woher der Betrag stammt. Dies gilt entsprechend auch für den Edelmetallankauf und den Tausch von Banknoten oder Münzen (sogenanntes Sortengeschäft).
Warum dürfen nicht mehr als 10.000 Euro ohne Nachweis bar eingezahlt werden?
Mit den neuen Regeln sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschwert werden. Der Nachweis muss der Hausbank direkt bei der Einzahlung erbracht oder unverzüglich nachgereicht werden. Das gilt übrigens auch für den Fall mehrerer Teilbeträge, die in Summe 10.000 Euro überschreiten. Wird die Herkunft nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, darf das Kreditinstitut die Transaktion nicht durchführen. Handelt es sich nicht um die eigne Hausbank, sondern um eine andere Bank, ist der Nachweis sogar bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich. Gewerbliche Kunden sind in der Regel allerdings von den neuen Maßnahmen nicht betroffen.
Insbesondere folgende Belege eignen sich laut BaFin als Nachweis:
- ein aktueller Kontoauszug über die Barauszahlung, wenn sie vom eigenen Konto bei einer anderen Bank oder Sparkasse erfolgt ist,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
- ein Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
- Quittungen über Sortengeschäfte,
- letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise sowie
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Mehr Informationen rund um das Thema Geldwäsche finden Sie im Beitrag Fragen und Antworten zum Thema Geldwäsche.