Stellungnahme

Stellungnahme zu überarbeiteten SREP-Leitlinien und Stresstests

Die DK begrüßt die Absicht, die SREP-Leitlinien zu aktualisieren. Wir stimmen auch den übergreifenden Zielen der Reform zu, nämlich (a) die Konvergenz der Praktiken der nationalen zuständigen Behörden in der gesamten EU zu erhöhen und (b) die SREP-Leitlinien an andere einschlägige EBA-Leitlinien und technische Standards anzupassen. Dennoch enthält der Entwurf der Leitlinien spezifische Bestimmungen, die über die zugrundeliegende EU-Richtlinie (CRD) hinausgehen. Darüber hinaus wurde der Regelungsumfang der Leitlinien noch einmal erweitert. Wir befürchten, dass dies Verhältnismäßigkeitsaspekte unter Säule 2 weiter in den Hintergrund drängen könnte.

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Stellungnahme SREP-Leitlinien

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Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die aktuelle steuerliche Behandlung von Aktienverlusten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung zu der Frage, ob die eingeschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten aus Aktienveräußerungen gegen den Gleichheitssatz verstößt.