Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts dient in erster Linie der Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie. Kern des Referentenentwurfes ist die Etablierung eines Restrukturierungsrahmens, der eine vorinsolvenzliche Sanierung des Unternehmens auch gegen den Willen einzelner Gläubiger ermöglichen soll.