Das Thema Geldwäsche führt immer wieder zu großen Diskussionen und Berichterstattung in verschiedenen Medien. Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Umgang der Banken mit Geldwäsche.
Wie ist der Begriff Geldwäsche definiert?
Mit „Geldwäsche“ werden Handlungen definiert, mit denen eine kriminelle Herkunft von Geld oder anderen Vermögenswerten so verschleiert wird, dass sie wie legal erworben aussehen. Ein Geldwäscher will durch eine Straftat (z. B. durch einen Betrug) erlangtes Vermögen sichern, für neue Geschäfte nutzen und verhindern, dass die ursprüngliche Straftat entdeckt wird. Das kann auf vielfältige Weise geschehen, etwa durch einen Umtausch von Bargeld, das aus Drogenhandel stammt, in Buchgeld auf einem Bankkonto. Ebenso können Briefkastenfirmen und Offshore-Konten missbraucht werden. Juristisch ist Geldwäsche die „Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte“. Die Vermögenswerte müssen aus einer Straftat herrühren. Die Einzelheiten sind in § 261 Strafgesetzbuch geregelt.
Sind Offshore-Gesellschaften oder -konten illegal?
Nein, die Gründung von Unternehmen im Ausland, also offshore, ist nicht per se illegal ist. Sogenannte Briefkastenfirmen mögen Fragen zum Hintergrund der Gründung aufwerfen, doch sie sind weder verboten noch prinzipiell illegitim. Es ist auch für Banken nicht verboten, Offshore-Konten für ihre Kunden zu führen.
Wozu sind Offshore-Gesellschaften gut, wozu werden sie überhaupt gebraucht?
Zum einen lassen sich Offshore-Gesellschaften in manchen Rechtsräumen rasch und mit geringem bürokratischem Aufwand gründen und flexibel zur Steuerung von internationalen Unternehmensgruppen nutzen. Diesen Effekt machen sich auch bekannte Großunternehmen zu Nutze. Offshore-Gesellschaften gewährleisten zum anderen die Anonymität des bzw. der Gesellschafter. Dies kann – völlig legal - etwa bei einer Übernahme von Unternehmen oder für Kunstsammler, die ihren Namen nicht in der Öffentlichkeit wissen wollen, von Bedeutung sein. Andererseits kann die Anonymität aber auch dazu genutzt werden, illegale Aktivitäten zu unterstützen.
Wie können sich Banken vor Geldwäsche schützen?
Banken können sich vor Geldwäsche durch ein Bündel ineinandergreifender Maßnahmen schützen. Dazu gehört zum einen die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Identität und des geschäftlichen Hintergrunds der Bankkunden (im Fachjargon: „Know Your Customer“). Dabei geht es nicht nur um natürliche Personen, sondern bei Unternehmen auch um die hinter ihnen stehenden natürlichen Personen. Zum anderen arbeiten Banken mit Strafverfolgungs- und anderen Behörden zusammen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken. Banken haben zudem auf ihre jeweilige geschäftliche Tätigkeit abgestellte Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche erarbeitet. Hierzu zählen unter anderem die Erfassung und Bewertung von Geldwäscherisiken sowie die Einrichtung und der kontinuierliche Betrieb von Datenverarbeitungssystemen, mit denen das Kundenverhalten auf Auffälligkeiten überprüft wird, die auf Geldwäsche hindeuten können. Da diese Maßnahmen teilweise Persönlichkeitsrechte der Kunden berühren, sind hierfür gesetzliche Grundlagen geschaffen worden. Wie allgemein bei der Bekämpfung von Kriminalität gilt allerdings auch bei der Geldwäscheprävention: Einen 100-prozentigen Erfolg gibt es nicht.
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Kennt die Bank ihre Kunden?
Ja, und nicht nur diese. Auch der an einem Kontoguthaben stehende wirtschaftlich Berechtigte, also eine Privatperson oder ein Unternehmen, wird mit aufwändigen Prüfungen ermittelt, wenn er nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Wirtschaftlich Berechtigte und Kontobevollmächtigte werden in speziellen Compliance-Datenbanken auf Hinweise zu unlauteren Geschäften überprüft und die Kontoführung der Kunden unterliegt einem permanenten Monitoring.
Sind die Kontoinhaber auch anderen Behörden bekannt?
In Deutschland sind anonyme Bankkonten schon seit der „Reichsabgabenordnung“ von 1919 verboten. Banken müssen Neukunden den so genannten wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Anders als viele andere Länder verfügt Deutschland zudem über einen automatisierten Abruf von Kontoinformationen, die von den Instituten täglich aktualisiert an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Die BaFin kann auf diesen Datenbestand in einem automatisierten Verfahren zugreifen. Sie kann damit rasch feststellen, wer in Deutschland bei welchem Kreditinstitut ein Konto oder Wertpapierdepot hat. Doch nicht nur die BaFin hat Zugang zu diesem System, sondern auch zahlreiche andere Behörden, allen voran die Finanzbehörden. Letztere veranlassen regelmäßig auch die meisten Abfragen. Ein Verdacht auf eine Steuerhinterziehung ist dazu nicht erforderlich.
Können Banken, zu einzelnen Kunden gegenüber den Medien konkrete Auskunft geben?
Jenseits gesetzlicher Meldepflichten gegenüber Behörden gilt für Banken im Verhältnis zu ihren Kunden das Bankgeheimnis. Sie sind folglich nicht befugt, Dritten Auskunft über ihre Kunden zu geben. Das gilt selbstverständlich auch für Medienanfragen.
Haben Banken schon Steuersünder/Geldwäscheverdacht gemeldet? Wenn ja, an wen?
Die im Geldwäschegesetz geregelte Pflicht zur Meldung eines Geldwäscheverdachts ist ein zentrales Instrument in der Zusammenarbeit zwischen Banksektor und Strafverfolgungsbehörden. Die Kreditinstitute erstatten schon seit Beginn der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland den Löwenanteil dieser Meldungen. Die Anzahl der Verdachtsmeldungen im Jahresvergleich ist der beigefügten Statistik zu entnehmen. Informationen zu bestimmten Vortaten finden sich in den Jahresberichten der „Financial Intelligence Unit“beim Zollkriminalamt.
Wie kann eine Bank Geldwäsche erkennen? Welchen Aufwand bedeutet es?
Banken sind verpflichtet, das Verhalten der Kunden zum Zwecke der Überprüfung auf mögliche Hinweise auf Geldwäscheaktivitäten zu beobachten. Dies erfolgt mit Hilfe von speziellen Computerprogrammen. Hierzu werden die Kundentransaktionen auf länder-, kunden- oder transaktionsspezifische Risikofaktoren überprüft. Auffällige Transaktionen werden abhängig von ihrem jeweiligen Risiko einzeln überprüft. Erhärtet sich dabei ein Geldwäscheverdacht, wird dieser an die zuständigen Behörden gemeldet. Abhängig vom Einzelfall kann die Bank danach auch ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden beenden.
Was hält der Bankenverband von den geltenden Bestimmungen und neuen Vorschlägen für Regelungen zur weiteren Verschärfung der Instrumente zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung?
Zunächst könnte das aktuelle Präventionssystem besser sein. Zum Beispiel wird das im Jahre 2017 eingeführte „Transparenzregister“ den Anforderungen nicht gerecht. Ein funktionsfähiges Register (wie zum Beispiel in Österreich) könnte bei der Einholung von Daten über so genannte wirtschaftlich Berechtigte/Eigentümer mehr Rechtssicherheit und eine bessere Datenqualität erzielen. Das wurde von den Banken schon zum Zeitpunkt der Einführung dieses Registers ausdrücklich gefordert. Zum anderen führt das geltende Verdachtsmeldewesen zu immer mehr Meldungen (siehe die oben erwähnte Statistik), ohne dass die Erfolge bei der Bekämpfung organisierter Schwerkriminalität größer werden. Doch darum muss es gehen, nicht um die Anlegung von Datenbergen. Dazu muss die Zusammenarbeit zwischen den Behörden untereinander und mit den Adressaten des Geldwäschegesetzes (nicht nur Banken!) intensiviert und qualitativ neu ausgerichtet werden. Weitere Einzelheiten sind dem Positionspapier „Geldwäscheprävention 4.0“ des Bankenverbandes zu entnehmen.
Auf EU-Ebene wird über weitere Aspekte diskutiert, wie eine stärkere Harmonisierung der EU-Anti-Geldwäsche-Regeln und über mehr Kompetenzen für EU-Behörden. Der Bankenverband unterstützt die stärkere Rechtsharmonisierung. Bei der Schaffung neuer Behördenstrukturen darf das Ziel – eine in der Praxis spürbare Verbesserung der Verfolgung von Schwerkriminellen - nicht aus den Augen verloren werden. Dem müssen sich auch Überlegungen zum Behördenaufbau verpflichten.
Welche Kosten entstehen Banken durch Geldwäscheprävention?
Die durch die gesetzlichen Anforderungen zur Geldwäscheprävention ausgelösten Kosten sind in der Kreditwirtschaft erheblich. Die Europäische Bankenvereinigung schätzt die jährlichen Kosten der EU-Kreditwirtschaft auf rund 100 Milliarden Euro.
Warum wurden die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche verschärft?
Die Anti-Geldwäsche-Regulierung ist in hohem Maße international geprägt. Maßgeblicher internationaler Standardsetzer ist die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), eine 1989 unter dem Dach der OECD gegründete Staatengruppe. Die von ihr erlassenen „40 Empfehlungen“ sind der Maßstab für die Regulierung in den Mitgliedstaaten. Ändern sich Vorgaben in den „40 Empfehlungen“ passt regelmäßig die EU ihre Anti-Geldwäsche-Richtlinie an. Anschließend ändern die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Gesetze.
Im Januar 2020 wurde die inzwischen 5. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Deutschland umgesetzt. Außerdem überprüft die FATF im Rahmen von Länderprüfungen unter ihren Mitgliedstaaten, ob das jeweilige Land den Maßgaben nachkommt. Dies kann auch jenseits der Umsetzung von EU-Richtlinien dazu führen, dass ein EU-Mitgliedstaat seine Gesetze individuell anpasst. Dies ist auch in Deutschland schon einmal der Fall gewesen. Die internationale Einbettung der Geldwäschegesetzgebung führt öfters dazu, dass Länder wie Deutschland aufgrund von Änderungen in internationalen Regularien ihre Gesetze anpassen müssen, obwohl nennenswerte Defizite beim Kampf gegen Geldwäsche nicht zu verzeichnen sind.