Nicht jedes Weihnachtsgeschenk sorgt für Begeisterungsstürme beim Beschenkten. Bevor es ungenutzt in einer Ecke verstaubt, ist ein Umtausch oft die bessere Alternative. Obwohl es in diesem Fall keine rechtliche Verpflichtung gibt, bieten viele Händler ihren Kunden die Möglichkeit, Weihnachtsgeschenke zurückzugeben oder umzutauschen. Dabei gilt grundsätzlich der Kassenbon als Nachweis für den Kauf der Ware. Ärgerlich ist es allerdings, wenn dieser Beleg nicht mehr auffindbar oder unleserlich ist. Wie Ihnen in diesen Fällen aber auch bei Weihnachtsspenden, der Kontoauszug weiterhilft, erfahren Sie hier.
Kontoauszug statt Kassenbon
Wer seinen Kassenbon nicht mehr findet, das Geschenk aber mit Karte oder Smartphone bezahlt hat, hat eine gute Alternative: Denn auf dem Kontoauszug sind die Kartenumsätze dokumentiert. So kann der Kontoauszug oft auch als Nachweis für den Kauf des Weihnachtsgeschenks dienen. Bei Vorlage des Kontoauszugs kann der Händler den Kaufvorgang nachvollziehen. So steht einem Umtausch oder einer Rückgabe des unpassenden Geschenks nichts mehr im Wege.
Weihnachtsspenden nachweisen
Doch nicht nur an der Ladenkasse ist der Kontoauszug von Bedeutung: Wer etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag an eine Hilfsorganisation spenden will, kann sie als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Wenn die Spende überwiesen wird und dabei den Betrag von 300 Euro nicht überschreitet, genügt auch hier der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei höheren Summen muss sich der Spender jedoch eine Spendenbestätigung der begünstigten Organisation auf einem amtlichen Vordruck ausstellen lassen.