Know-Your-Customer-Prozesse sind obligatorische Legitimationsprüfungen der Finanzwirtschaft, die bei allen neuen Privat- und Unternehmenskunden fällig werden. Im Idealfall ist dies mit einem einmaligen Aufwand für Banken und Kunden verbunden – der Idealfall allerdings beschreibt häufig nicht die Wirklichkeit. Insbesondere dann, wenn Firmenkunden im EU-Ausland operieren, sind sie in aller Regel gezwungen, bei jeder Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem KYC-Verpflichteten den Verifizierungsprozess vollständig neu durchzuführen. Dies erhöht nicht nur den Aufwand auf Seiten der KYC-Verpflichteten, sondern ist auch kundenunfreundlich, erschwert die grenzüberschreitende Nutzung von Finanzprodukten und konterkariert Bemühungen um digitale, effiziente und nutzerfreundliche KYC-Lösungen. Nicht zuletzt läuft es dem grundlegenden Ziel der EU, grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu erleichtern und zu fördern, diametral entgegen.
Uneinheitliche Anforderungen in den EU-Mitgliedstaaten
Verantwortlich dafür, dass KYC-Prozesse innerhalb der EU meistens weder digital noch grenzübergreifend nutz- bzw. wiederverwertbar sind, sind uneinheitliche Anforderungen, die an die zu erhebenden Daten, an Art und Umfang der Verifizierung oder an die Voraussetzungen für die Wiederverwertbarkeit durchgeführter KYC-Prozesse geknüpft werden. Erfreulich ist, dass die EU-Kommission das grundsätzliche Problem etwa in ihrem Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden von Ende 2015 längst erkannt hat. Und auch die Europäischen Aufsichtsbehörden haben die Notwendigkeit für innovative KYC-Lösungen auf europäischer Ebene im Blick. Und dennoch ist das Problem fehlender einheitlicher Standards bislang nicht behoben worden.
Positionspapier von Banken und FinTechs
Vor diesem Hintergrund hat der Bankenverband ein gemeinsam von Banken und FinTechs erarbeitetes Positionspapier veröffentlicht, das auf die bestehenden Herausforderungen aufmerksam macht und regulatorische Lösungsansätze vorschlägt. Im Einzelnen geht es dabei um eine einheitliche und regelbasierte Festlegung der zu erhebenden KYC-Daten, um die Vereinheitlichung der für die Verifizierung zugelassenen Dokumente, um Regelungen zum Ausbau des Transparenzregisters hin zu einem als zuverlässige Quelle anerkannten KYC-Register, aber auch um die Zulässigkeit der Wiederverwendung von KYC-Prozessen nach einheitlichen Kriterien.