Geschäftsbereich Bankenaufsicht und Einlagensicherung

Der Geschäftsbereich Bankenaufsicht und Einlagensicherung hat die Verantwortung für die zwei Einlagensicherungssysteme der privaten Banken in Deutschland.

Der Geschäftsbereich Bankenaufsicht und Einlagensicherung unter der Leitung von Dr. Hilmar Zettler besteht aus den Themengruppen Bankenaufsicht und Bilanzierung. Außerdem ist Einlagensicherung und Abwicklung hier angesiedelt.

Im Mittelpunkt der Tätigkeiten dafür steht die Verantwortung für die zwei Einlagensicherungssysteme der privaten Banken in Deutschland. Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) besteht seit 1998 unter dem Dach des Bankenverbandes. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (ESF) wurde bereits vor über 40 Jahre aufgesetzt. Im Fall der Insolvenz eines Kreditinstituts führen ESF und EdB Verfahren zur Entschädigung der Einleger durch.

Daneben hat der ESF die Möglichkeit verschiedene Stützungs- und Beteiligungsmaßnahmen einzusetzen, bspw. die Übernahme von Kreditinstituten oder das Stellen von Garantien. Gemeinsam bieten EdB und ESF den Kunden privater Banken in Deutschland ein weltweit einmaliges Schutzniveau für Sparguthaben und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzsektors in Deutschland. 

Die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Vorgaben für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und deren Umsetzung in der Praxis bilden das zweite thematische Standbein. Zum einem gilt es die Abwicklung von Instituten von vornherein mittels der Sanierungsplanung zu vermeiden. Zum anderen ist sicherzustellen, dass im Ernstfall Kreditinstitute wie auch Gruppen ohne Gefährdung der Finanzstabilität und ohne Belastung des Steuerzahlers (auch grenzüberschreitend) geordnet abgewickelt werden können.

 

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Dr. Hilmar Zettler

Geschäftsbereichsleiter Bankenaufsicht und Einlagensicherung

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