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3 Fragen, 3 Antworten: Makroprudentielle Instrumente

29.01.2024Artikel
Silvia Schütte
Juliane Weiß
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Silvia Schütte gehört beim Bankenverband unter anderem zur Themengruppe Bankenaufsicht und Bilanzierung. Eins ihrer Aufgabengebiete ist die makroprudentielle Aufsicht. Als Expertin hat sie drei grundlegende Fragen zu diesem komplexen Thema beantwortet. 

Was sind makroprudentielle Instrumente?

Makroprudentielle Instrumente sind Maßnahmen, die von Finanzaufsichtsbehörden ergriffen werden, um die Finanzstabilität als Ganzes zu stärken. Hauptziel dieser Instrumente ist es, systematische Risiken zu überwachen: So soll gewährleistet werden, dass das Finanzsystem reibungslos funktioniert und ökonomischen Blasen in einzelnen Sektoren wie z.B. der Wohnwirtschaft vorgebeugt wird. Makroprudentielle Maßnahmen gelten für alle Finanzinstitute gleichermaßen. Im Unterschied zu den mikroprudentiellen Maßnahmen spielt die individuelle Situation der einzelnen Bank keine Rolle. 

Eine mögliche makroprudentielle Maßnahme sind Kapitalpuffer, mit denen Banken präventiv zusätzliche Eigenkapitalpolster für schlechte Zeiten aufbauen müssen. Die Bank muss also mehr Kapital vorhalten. Dadurch soll eine exzessive Kreditvergabe verhindert werden.

Aktuell wird über einkommensbezogene makroprudentielle Instrumente gesprochen. Was bedeutet das?

Einkommensbezogene makroprudentielle Maßnahmen setzen Grenzen für Vergabe von Wohnimmobilienkrediten. Sie setzen auf Ebene der Haushalte und des Einkommens an. Dazu wird das regelmäßige Einkommen des Kreditnehmers beispielsweise in Relation zu all seinen Verbindlichkeiten gesetzt. Man spricht dabei von der Einkommens-Verschuldens-Relation. Eine weitere Kennziffer setzt das Einkommen des Kreditnehmers in Relation zu all seinen Tilgungsverpflichtungen. Fällt diese Relation unter einen bestimmten Wert, darf die Bank dem Kunden keinen Kredit geben.

Was spricht gegen die einkommensbezogenen Instrumente? 

Die Einführung der einkommensbezogenen makroprudentiellen Instrumente setzt aktuell ein falsches Signal. Wir befinden uns keineswegs in einer Situation einer überschäumenden Kreditvergabe für Wohnimmobilien. In Deutschland fehlen 700.000 Wohnungen und die Zahl der Wohnimmobilienkredite geht stark zurück. Das heißt: Immer weniger Leute planen ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen. Mit den geplanten Instrumenten würde ohne Not massiv in die Tätigkeit von Banken und Sparkassen eingegriffen. Sie erschweren die Vergabe von Wohnimmobilien weiter mit dem Ergebnis, dass noch weniger gebaut wird. Gerade jungen bzw. größeren Familien, Personen mit geringen und mittleren Einkommen und Personen mit hohem Vermögen aber geringem regelmäßigen Einkommen wird es damit systematisch erschwert, eine Wohnimmobilie zu erwerben oder zu bauen. 

Übrigens wird schon heute bei einer Kreditvergabe sorgfältig geprüft, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, die Zins- und Tilgungszahlungen dauerhaft zu stemmen. Indem Kreditnehmer einen festen Zinssatz für zehn oder zwanzig Jahre vereinbaren können, ist die Rückzahlung zudem gut planbar. Eine zusätzliche regulatorische Vorgabe braucht es daher nicht.

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Silvia SchütteDirector
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Juliane WeißPressesprecherin für Regulierung der Finanzmärkte, Einlagensicherung, Finanzbildung, Steuern, Geldwäsche und Finanzfritzen/Instagram