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Europas Souveränität stärken

15.03.2021Positionspapier
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Inhaltsverzeichnis


Zusammenfassung: Wege zur Stärkung der europäischen Souveränität 

1. Politische Souveränität    
2. Eine starke Kapitalmarktunion    
3. Rolle des Euro    
4. Digitaler Euro    
5. Digitale Souveränität    
6. Souveränität im europäischen Zahlungsverkehr    
7. Schutz der europäischen Wirtschaft    

 

Zusammenfassung: Wege zur Stärkung der europäischen Souveränität 

Die Europäische Union steht vor der Jahrhundertaufgabe, sich – als Gemeinschaft – im globalen Wettbewerb politisch, wirtschaftlich und sozial zu behaupten. Europas Wirtschaft bleibt dabei auf offene und sichere Weltmärkte angewiesen, um ihre Stärke zu entfalten. Aber auch für Europa gilt: Wettbewerbsfähigkeit und strategische Ausrichtung hängen zusammen. Dabei spielt der EU-Finanzmarkt eine der Schlüsselrolle für den wirtschaftlichen Erfolg, die Wettbewerbsfähigkeit und die Souveränität Europas. Dazu zählen insbesondere die Kapitalmarktunion, die Wirtschafts- und Währungsunion einschließlich der Rolle des Euro, die digitale Souveränität und der europäische Zahlungsverkehr. Zugleich muss die politische Union fortentwickelt werden, um Europa zu sichern. Das schließt eine gemeinsame Außenpolitik mit ein.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass die Europäische Kommission sich dieses Themas in ihrer Mitteilung vom 19. Januar 2021 („fostering openness, strength and resilience“) annimmt und dabei die strategische Relevanz von starken Finanzmärkten berücksichtigt. Die Mitteilung und der darin enthaltene Aktionsplan greifen aus unserer Sicht allerdings zu kurz. So berücksichtigt er nur unzureichend wichtige Voraussetzungen wie politische Einheit einerseits, materielle Grundlagen und Zusammenhänge wie außen- und sicherheitspolitische Ressourcen, Souveränität in der digitalen Transformation und im Zahlungsverkehr. Im Folgenden beziehen wir Position zur Frage, wie die europäische Souveränität gestärkt werden kann. 

 

1. Politische Souveränität 

  • Die Europäische Union braucht – wie jede politische Gemeinschaft – Souveränität, um für ihre Sicherheit und ihren Wohlstand zu sorgen und ihre Interessen im globalen Wettbewerb wahrzunehmen. 
  • Politische Souveränität ist also keine Frage des Prestiges und kein Selbstzweck. Sie bedeutet Gewicht und Mitsprache auf globaler Ebene, nicht Abschottung oder Abkehr. Und das sowohl in internationalen Verhandlungen und Institutionen als auch in bilateralen Beziehungen. Politische Souveränität ist also nur dann sinnvoll, wenn sie Lösungsvorschläge anbietet. 
  • Die EU wird ihren Wohlstand weiterhin auf die intensive globale Verflechtung ihrer Wirtschaft aufbauen. Da die globalen Wirtschaftsbeziehungen umkämpft sind, wird eine aktive und strategische Rolle der EU immer wichtiger. Dies gilt einerseits, um multilaterale Regeln zu etablieren und zu schützen, andererseits um politischen oder ökonomischen Druck durch Dritte („weaponizing interdependence“, „economic coercion“) besser abwehren zu können.
  • Die transatlantische Kooperation bleibt die sinnvollste Verankerung für die EU. Europas Sicherheit bleibt abhängig vom amerikanischen Engagement, das gilt nicht nur für die Sicherung von Transportwegen und Rohstoffzugängen, sondern weit darüber hinaus. Auch ist die enge Verflechtung von Wirtschaft und Finanzwelt beider Seiten weiterhin zum Vorteil auch der Europäer und darf nicht gefährdet werden. Eine weitere Fragmentierung von Märkten widerspricht europäischen Interessen.
  • Die EU kann insbesondere im zunehmenden Wettstreit zwischen China und den USA nicht neutral oder außen vor bleiben. Stattdessen muss sie sich, wie in den vergangenen Jahrzehnten, nach Möglichkeit im Rahmen der transatlantischen Kooperation orientieren.
  • Die EU muss ihr Potenzial als einheitlich auftretender Akteur im Rahmen internationaler Institutionen erst noch ausschöpfen. Dies gilt nach wie vor für die UN, aber auch für zentrale finanzpolitische Institutionen wie den Baseler Ausschuss, das Financial Stability Board oder den Internationalen Währungsfonds. 
  • Um die Souveränität und die Rolle der EU in den internationalen Beziehungen zu stärken, müssen - wie bei jeder politischen Gemeinschaft – die materiellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden und die strategische Ausrichtung muss stimmig sein. Dies geht nur mit realistischen Leitlinien und einem langen Atem. Aktionismus hilft an dieser Stelle nicht weiter. 
  • Eine zentrale Voraussetzung für den Schutz der europäischen und damit auch der deutschen Wirtschaft ist, dass sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auseinanderdividieren lassen. Leider ist es immer noch viel zu einfach, die EU zu spalten – etwa angesichts von Boykottaufrufen Dritter gegen Einzelne. Die EU ist ein kaufkräftiger Markt und produktiver Investitionsstandort mit fast 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Wo die EU im Rahmen einer gemeinsamen Außenhandelspolitik auftritt, hat dies Gewicht und wird von Dritten nicht ignoriert.
  • Voraussetzung für den langfristigen Erfolg einer EU-Strategie ist, dass sie über die Außenhandelspolitik hinausdenkt und die verschiedenen Aspekte von Wirtschaft und Außenpolitik insgesamt berücksichtigt und zusammenführt. Ein starker, integrierter Finanz- und Kapitalmarkt gehört ebenso dazu wie eine Digitalstrategie inklusive souveränem Zahlungsverkehr, Cybersicherheit, Plattform-, Infrastruktur- und Datensouveränität. Ziel muss dabei sein, weitere Asymmetrien, d. h. einseitige Abhängigkeiten von Dritten, zu vermeiden. Gegenseitige Abhängigkeiten dagegen sind natürlicher Bestandteil des globalen Wirtschaftssystems.
  • Der Finanzsektor ist von strategischer Relevanz für Europas Souveränität. Ein starker Finanzmarkt ist eine notwendige, aber gleichwohl keine hinreichende Voraussetzung für Europas Souveränität. Das heißt umgekehrt: Der Finanzmarkt ist keineswegs die einzige mögliche Schwachstelle Europas und Einfallstor für die Einflussnahme von außen. Auch die klassische Verteidigungsfähigkeit und politische Einheit bleiben eine notwendige Voraussetzung – Asymmetrien oder Abhängigkeiten in diesem Bereich können nicht durch wirtschaftliche Stärke allein ausgeglichen werden.
  • Für Deutschland und die EU gilt seit vielen Jahrzehnten und auch weiterhin: Ein konsequenter Multilateralismus liegt im geostrategischen Eigeninteresse. Multilateralismus bedeutet stabile Partnerschaften bzw. Institutionen und regelorientiertes Handeln, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Es bedeutet nicht: wechselnde ad-hoc-Koalitionen mit aktuell „Gleichgesinnten“ („likeminded“). 
  • Auch weiterhin gilt, dass die Wirtschaft der EU auf einen stabilen internationalen Rechtsrahmen angewiesen ist – und sei es mangels anderer Machtressourcen der europäischen Politik. Zu den zentralen Prinzipien gehören insbesondere Rechtsstaatlichkeit, die gegenseitige Marktöffnung (Reziprozität), der Datenschutz, der Schutz geistigen Eigentums, die Liberalisierung von Währungen sowie der freie Kapitalverkehr.

2. Eine starke Kapitalmarktunion

  • Entscheidend bleibt, dass Europa substanziell seine ökonomische Stärke ausbaut und sich für die zukünftigen Herausforderungen wappnet.
  • Dazu zählt, dass vor dem Hintergrund eines starken EU-Finanzbinnenmarktes (key action 1 der EU-Mitteilung von Januar 2021) ein tiefer, effizienter und europäisch integrierter Kapitalmarkt (Kapitalmarktunion) entwickelt wird. Die Wettbewerbsfähigkeit, Attraktivität und Offenheit des europäischen Finanzmarktes gerade auch gegenüber ausländischen Investoren muss gestärkt werden. 
  • In diesem Zusammenhang begrüßt der Bankenverband, neben dem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion (von September 2020), dass die Mitteilung (von Januar 2021) vorsieht, die europäischen Energie- und Rohwarenmärkte zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere sehen wir als wichtig an, dass Euro Indizes und Referenzwerte ebenso gezielt gefördert und entwickelt werden sollen wie der Handel mit von in Euro denominierten Finanzinstrumenten, einschließlich Derivaten (key action 2). Für die gesamte Kapitalmarktunion gilt: Die Maßnahmen dürfen nicht allein auf die Betreiber von Handelsplätzen ausgerichtet sein, sondern müssen auch Banken als Intermediäre und Dienstleister von Emittenten und Anlegern – und damit als wichtige Akteure von Kapitalmärkten – berücksichtigen. Ansonsten würde das für die Stärkung der europäischen Wirtschaft erforderliche Entwicklungspotenzial stark eingeschränkt. Anders als die Betreiber von Handelsplätzen, die ohne eigenes Risiko Wertpapiergeschäfte von Anlegern zusammenführen, übernehmen Banken vielfältige wertvolle Aufgaben: von der Emission über den bilateralen wie multilateralen Handel bis hin zur Wertpapierabwicklung, -verwahrung und -verwaltung, oftmals auch unter Einsatz eigenen Kapitals und Risikos. Grundsätzlich gilt: Starke Kapitalmärkte, wie die USA und Großbritannien, haben starke Banken.
  • Wir unterstützen es, dass der europäische Emissionsrechtehandel gestärkt werden soll. Wie im Energie- und Rohwarenhandel gilt auch hier, dass das Ziel ein effizienter und international wettbewerbsfähiger europäischer Markt sein muss (key action 5).
  • Der Bankenverband begrüßt, dass  eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll, um die von der Kommission angestrebte Reduzierung der Positionen in EUR-denominierten Zinsderivaten bei zentralen Gegenparteien im Vereinigten Königreich (UK CCP) zu erörtern und die Verlagerung eines Teils dieser Positionen in die EU zu erreichen. Die deutschen Institute erkennen den wegen des befristeten Charakters der aktuellen Äquivalenzentscheidungen ergebenden Handlungsbedarf und befassen sich bereits intensiv mit dieser Frage und den damit verbundenen Herausforderungen. Sie sind bereit, die Arbeiten aktiv zu unterstützen. Wichtig wird hier sein, die erheblichen Herausforderungen und auch wirtschaftlichen Implikationen sehr genau zu untersuchen und Lösungen zu finden, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Institute und des europäischen Finanzmarktes sichern. Insbesondere darf der Zugang zum internationalen Kapitalmarkt aus der EU nicht eingeschränkt werden. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bankenverband für einen auf Anreize setzenden Ansatz aus, der gleichzeitig europäische regulatorische Rahmenbedingungen vereinheitlichen und zielgenaue regulatorische Erleichterungen erreichen sollte. Nur so kann die notwendige Liquidität gesichert werden (key action 8).
  • Ein transparentes, konsistentes, verlässliches EU-Äquivalenzregime kann den europäischen Finanzbinnenmarkt stark unterstützen. Es liegt im Interesse der Europäischen Union, den EU-Marktteilnehmern ein System zur Verfügung zu stellen, dass ihre strategische Planung und langfristigen Entscheidungsprozesse unterstützt und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

3. Rolle des Euro

  • Die operativen Voraussetzungen für eine Leitwährung sind in der EU zwar grundsätzlich gegeben. Die Ansatzpunkte, um die internationale Rolle des Euro (key action 3) zu stärken, sollten sich aber vor allem zwei entscheidenden Stoßrichtungen zuordnen lassen: 
  1. Die noch bestehenden Defizite bei Markttiefe, Marktvolumen und Integration der europäischen Finanz- und Kapitalmärkte (u. a. auch bei Derivaten) abbauen. 
  2. Das Potenzialwachstum und die wirtschaftliche Dynamik in der EU und im Euroraum stärken. Eine höhere Wirtschaftsdynamik könnte dabei insbesondere durch eine bessere wirtschaftspolitische Koordinierung (einschließlich weiterer Schritte in Richtung finanzpolitischer Integration) und klare wirtschaftspolitische Prioritäten für Innovationen und Investitionen erreicht werden.
  • Mit der klaren Ausrichtung auf diese beiden Entwicklungen würde der Euro sowohl als Anlagewährung (auch für Außenstehende), als auch als Transaktionswährung (vor allem im globalen Waren-, Rohstoff- und Devisenhandel) an Anziehungskraft und damit insgesamt an Gewicht zulegen. Die Rolle des Euro als Leitwährung im internationalen Währungssystem könnte gestärkt und damit bestehender oder zukünftiger Abhängigkeit entgegengewirkt werden.
  • Wir teilen nicht die Erwartung, dass die Emissionsprogramme der Next Generation EU und SURE die EU zu einem der größten Emittenten von Staatsanleihen weltweit machen werden und dadurch die Rolle des Euro gestärkt würde. Diese Emissionen können zwar in der Tat zu einem liquideren Euro-Kapitalmarkt führen. Die höhere Verschuldung wird aber nur dazu beitragen können, den Euro zu stärken, wenn durch die Mittelverwendung die wirtschaftliche Stabilität gestärkt wird. Dafür wäre eine es erforderlich, die Mittel überwiegend für zukunftsorientierte Zwecke zu verwenden, die vor allem den strukturellen Wandel in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung begleiten. Dies ist aktuell jedoch nicht hinreichend gewährleistet. Hierfür müssten wegen der Mittelaufnahme auf europäischer Ebene auch umfangreiche finanzpolitische Mitsprachemöglichkeiten der EU-Ebene bezüglich dieser Gelder in den Mitgliedstaaten gewährt werden.
  • Die Position als internationale Leitwährung setzt einen stabilen und wirtschaftlich dynamischen Währungsraum voraus. Der Euroraum ist aber nach wie vor unvollendet. Verbesserungsmöglichkeiten gibt es insbesondere bei der wirtschaftspolitischen Abstimmung und der gemeinsamen Stärkung des Wachstumspotenzials (u. a. auch Strukturreformen). Wir brauchen daher eine ernsthafte Diskussion über die hierfür erforderlichen Koordinierungs- und Integrationsschritte (z. B. Fiskalunion, Harmonisierung des Steuersystems, Stärkung des EU-Parlaments) und einer entsprechenden Fortentwicklung der EU. 
  • Als Transaktions- und Investitionswährung kann der Euro maßgeblich nur durch die Attraktivität der europäischen Wirtschaft gestärkt werden (siehe die beiden Hauptstoßrichtungen), nicht durch technische Maßnahmen. Vorschläge, die zu einer Art „Nutzungszwang“ des Euro führen (z. B. Fakturierung von Güterimporten in Euro) sehen wir kritisch. Sie können vielmehr die Transaktionskosten erhöhen und damit zu Effizienzverlusten im Handel führen. Das eindeutig überlegenere Instrument wären positive Anreize, die zu einer freiwilligen Nutzung des Euro als Transaktionswährung führen. Dazu gehören unter anderem große und tiefe Finanzmärkte (inkl. Devisenmärkte) in der EU, sowie gute Perspektiven für wirtschaftliche Stabilität, was letztlich das Risiko von unerwarteten Wechselkursschwankungen reduziert.
  • Hinzu kommt: Zentrale Hindernisse sind in der Kommissionsmitteilung bislang unzureichend adressiert. Das gilt insbesondere für:
    • Die Unsicherheit bezüglich der Stabilität des Euroraums. In der Finanz- und Staatsschuldenkrise wurde die finanzielle und politische Stabilität der EU in Frage gestellt. Diese Erfahrungen wirken nach.
    • Die schwierige Dynamik der letzten Jahre (Brexit, politische/rechtsstaatliche Verwerfungen zwischen manchen mittelosteuropäischen Ländern und den übrigen EU-Ländern, Spannungen zwischen Süd- und Nordeuropa) dürfte die Stabilität der EU und damit die Chancen für den Euro auf die Rolle als Leitwährung zusätzlich schmälern. 

4. Digitaler Euro

  • Eine digitale Währung (key action 6) ist notwendig, um eine in Teilen auf Blockchain-Technologie umgestellte Wirtschaft mit passenden Zahlungsverkehrsmethoden zu bedienen. Beispielsweise wird das Dokumentengeschäft in der Exportfinanzierung digital – es bedarf entsprechender digitaler Zahlungsmittel, um den Effizienzgewinn voll auszuschöpfen.
  • Die einseitige Abhängigkeit der europäischen Wirtschaft von einer digitalen Währung, die von einer anderen Weltregion, wie den USA oder China, oder gar von Privaten kontrolliert wird, würde die Souveränität Europas schwächen. Umgekehrt gilt: Um die Souveränität Europas im globalen Wettbewerb zu stärken, muss ein digitaler Euro entwickelt werden, der sich neben anderen digitalen Währungen behaupten kann.
  • Als digitale Zentralbankwährung bliebe der digitale Euro in das globale Währungs- und Finanzsystem (inkl. einer starken USD-Leitwährung) eingebettet, Banken blieben weiterhin die Intermediäre. Auch hier gilt: Eine Abschottung oder Parallelwelt ist nicht zielführend.
 

5. Digitale Souveränität 

  • „Digitale Souveränität“ bezeichnet die Fähigkeit bzw. das Bestreben Europas, in der digitalen Welt unabhängiger zu werden. Digitale Souveränität kann sowohl im Sinne von Schutzmechanismen als auch von aktiven Instrumenten verstanden werden, um digitale Innovationen zu fördern. 
  • Ein Bericht der Europäischen Kommission zur Mediensouveränität (von März 2019) hebt hervor, dass die Macht der globalen Technologieunternehmen, die das Sammeln und die Analyse von Daten in den Mittelpunkt ihrer Strategie stellen und sich dabei nicht immer an europäische Regeln und Grundwerte halten, eine große politische Herausforderung für Europa darstellt. Zudem hatte das Europäische Parlament 2019 tiefe Besorgnis über die Sicherheitsbedrohungen geäußert, die mit der wachsenden technologischen Präsenz Chinas in der EU verbunden sind, und mögliche Maßnahmen auf EU-Ebene gefordert, um die Abhängigkeit Europas zu verringern.
  • Dafür muss auch aus Sicht der privaten Banken die EU als Grundlage einen echten digitalen Binnenmarkt schaffen. Insbesondere die Coronapandemie zeigt, wie wichtig ein digitaler Binnenmarkt ist. Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienstleistungen ist dazu ein erster Schritt. 
  • Digitale Souveränität Europas ist wichtig für die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen und Organisationen. Dabei sind Anbieter- und Anwenderseite gleichermaßen zu berücksichtigen, da Anwender von IT-Dienstleistungen und Nutzer erfolgskritischer digitaler Technologien darauf angewiesen sind, dass es einen hinreichenden Wettbewerb auf der Anbieterseite gibt. Dies spüren auch Banken als Anwender einer Vielzahl von IT-Dienstleistungen seit Jahren. Der Aufbau einer konkurrenzfähigen europäischen IT-Anbieterlandschaft, prominent im Bereich Cloud, und eine aktive Förderung von europäischen IT-Kooperationsprojekten, wie zum Beispiel die GAIA-X-Initiative der Bundesregierung zur Schaffung einer offenen Dateninfrastruktur, sind von großer Bedeutung. Diese Initiativen zahlen auf die Dimension der Infrastruktursouveränität ein. 
  • Damit in Verbindung stehen der Ausbau sicherer technologischer Infrastrukturen (z. B. 5G) und ein digitaler Euro. Zwar verfügt Europa mit dem auf dem SEPA-Standard aufsetzenden Zahlungsverkehr über eine souveräne und leistungsfähige Zahlungsinfrastruktur, diese wird jedoch durch Initiativen wie die Facebook-Gründung „Libra“ (mittlerweile umbenannt zu „Diem“) bedroht. Um einen programmierbaren Euro einzuführen und damit die Bedürfnisse der Industrie im Internet of Things (IoT) zu befriedigen, ist wiederum ein leistungsfähiges Telekommunikationsnetz unabdingbar. Echte digitale Infrastruktursouveränität kann obendrein nur durch starke europäische Kompetenz im Bereich Cybersicherheit erreicht werden, da dieser die sicherheitspolitischen Fragen der Zukunft dominieren wird.
  • Kern der Wertschöpfung in der digitalen Wirtschaft sowie strategischer Produktions- und Wettbewerbsfaktor sind Daten. Die Finanzwirtschaft unterstützt den Grundsatz der Datensouveränität mit der europaweiten Öffnung der Schnittstellen im Zahlungsverkehr seit Inkrafttreten der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2. Allerdings ist diese Öffnung heute einseitig und auf die Finanzwirtschaft begrenzt. Eine Schnittstellenöffnung ist nun für alle Branchen, wie z.B. große Technologieunternehmen, durchzusetzen, denn die Förderung des branchenübergreifenden Datenaustausches ist elementar für die europäische Datensouveränität. Diese schließt die freie Entscheidung der Kunden über Speicherung, Verarbeitung, Zugriff und Nutzung ihrer Daten zu jeder Zeit ein. Banken würde dies u.a. ermöglichen, Kundenbedürfnisse besser zu befriedigen und ihr Risikomanagement zu modernisieren und damit deutlich zu verbessern.
  • Die Entscheidungssouveränität im Digitalen hängt immer stärker von Kompetenzen auf dem Feld der künstlichen Intelligenz ab. Ganze Geschäftsmodelle und sogar staatliches Handeln basieren mehr und mehr auf der Auswertung riesiger Datenmengen durch komplizierte Algorithmen. Bereits in der COVID-19 Pandemie hat sich gezeigt, dass Entscheidungen basierend auf dem Einsatz fortgeschrittener KI-Systeme große Vorteile in der Pandemiebekämpfung bedeuten können. Insbesondere die USA und China nehmen die Führungsrolle in Forschung und Entwicklung zu künstlicher Intelligenz ein. Fehlende europäische Kompetenzen auf diesem Gebiet können verheerende Folgen für die Souveränität Europas nach sich ziehen, da Technologien blindlings ohne echte Prüfungsmöglichkeiten eingekauft werden müssen. Bereits heute ist eine vollständige Rückverfolgung jeder Entscheidung beim Einsatz von fortgeschrittenen KI-Methoden, wie zum Beispiel von neuronalen Netzen, unter Umständen nicht mehr in allen Fällen möglich. Die Möglichkeit, Ursprünge und Begründungen für Entscheidungen und Handlungsempfehlungen autonomer Systeme nachzuvollziehen und gegebenenfalls beeinflussen zu können, ist wichtig für den Einzelnen ebenso wie für Unternehmen und Industrien. Hier muss mit Augenmaß gehandelt werden, um eine Entscheidungssouveränität gegenüber großen US-amerikanischen und chinesischen Technologieunternehmen durchzusetzen und gleichzeitig überbordende Regulierung für europäische Anbieter wie beispielsweise Banken zu vermeiden.
  • Im Sinne der Plattformsouveränität muss Marktverzerrungen, die aus der Gatekeeper-Funktion der großen Online-Plattformen resultieren, entgegengetreten werden: mit einer moderneren Regulierung digitaler Dienstleistungen und einem neuen Wettbewerbsrecht. Banken sind hier in besonderer Weise betroffen, da sie in einigen Geschäftsbereichen bereits in Konkurrenz zu großen Online-Plattformen stehen, zugleich aber auf Kooperationen mit diesen angewiesen sind, wie zum Beispiel beim Ausbau von Cloudlösungen in der Bank-IT. Insbesondere bei der Akquise von Neukunden sind Banken zunehmend von Plattformen abhängig; die Customer Journey beginnt meist bei Anbietern wie Google. Die Banken haben hier das Nachsehen, weil sie sukzessive die Kundenschnittstellen verlieren. Ein digitales europäisches Identitätsnetzwerk als Public-Private-Partnership zwischen allen Branchen und Regierungen könnte für den Bereich „Identifizierung“ einen Gegenpol zu den Lösungen großer Plattformen bilden. Allerdings ist auch bei Bestandskunden eine enorme Abhängigkeit und der Verlust von Kundenschnittstellen zu beobachten, wie die Beispiele Apple Pay, Samsung Pay, Google Pay zeigen. 
  • Digitale Souveränität sollte grundsätzlich nicht dadurch erreicht werden, dass bereits Bestehendes aus anderen Ländern kopiert wird, sondern durch eigene, in die Zukunft gerichtete Akzente, die auf einem europäischen Weg aufbauen. Dieser europäische Weg sollte geprägt sein von Werten und Standards wie Vertrauen, Offenheit, hohes Datenschutzniveau und kluger Governance. Viel Zeit aber haben wir nicht: Digitalisierung unterliegt keinem linearen Innovationsverlauf, sie ist exponentiell, und rasches Handeln sollte oberstes Gebot sein. 

6. Souveränität im europäischen Zahlungsverkehr

  • Die Bedeutung des elektronischen Zahlungsverkehrs hat mit zunehmender Digitalisierung des Wirtschaftsgeschehens und des Verbraucherverhaltens signifikant zugenommen. Zugleich hat er sich zu einem Schlüssel für das Angebot weiterer Geschäftsmodelle entwickelt – die zum Teil über das klassische Bank- und Finanzgeschäft hinausgehen. Die wachsende Abhängigkeit von zumeist US-amerikanischen Zahlungsdienstleistern und Technologiekonzernen macht Banken und ihre Kunden auf diesem strategischen Feld angreifbar. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Bezahlens im Handel, an der physischen Ladenkasse wie auch im eCommerce. 
  • Zudem gelten effektive Zahlungsverkehrsangebote in einem Wirtschaftsraum auch als eine Voraussetzung für die Stärke der jeweiligen Währung. Souveränität im Zahlungsverkehr strahlt somit unmittelbar auf die wirtschaftliche Souveränität der Volkswirtschaft und ihrer staatlichen wie privaten Akteure ab.
  • Souveränität heißt sicherlich nicht, auf europäische Autarkie hinsichtlich Produkten und Technologie zu setzen – die internationale Vernetzung der Wertschöpfung im Zahlungsverkehr ist eben nicht nur als Abhängigkeit, sondern auch Ausfluss erfolgreicher Partnerschaften im Sinne von Privat- und Firmenkunden zu sehen. Souveränität in diesem Kontext heißt vielmehr, Regeln für diese Partnerschaften im Sinne europäischer Bedürfnisse und Interessen (mit-)bestimmen zu können.
  • Doch auch eine Stärkung von europäischen Angeboten ist geboten. Die Kreditwirtschaft hat hierzu bereits viel erreicht, als Beispiel sei die in wenigen Jahren vorgenommene Entwicklung eines einheitlichen SEPA-Verfahrens für Echtzeitzahlungen (Instant Payments) genannt. Nun gilt es, diese Vorarbeiten in Bezahllösungen weiterzuentwickeln, die für Verbraucher und Unternehmen komfortabel und insbesondere europaweit einsetzbar sind. Deutsche Banken stellen sich dieser Herausforderung an verschiedenen Stellen. Das ambitionierteste Beispiel stellt hier die European Payments Initiative dar, in der Institute aus einer Vielzahl von Mitgliedsländern gemeinsame Bezahllösungen für die Ladenkasse und den eCommerce schaffen wollen. 
  • Politische bzw. gesetzgeberische wie auch privatwirtschaftliche Maßnahmen zur Stärkung europäischer Souveränität im Zahlungsverkehr müssen die Wechselwirkungen zu weiteren Aspekten der digitalen Souveränität begreifen – und zugleich als Chance betrachten. So ist insbesondere beim Bezahlen im Handel die dem Zahlungsverkehr im engeren Sinne zuzurechnende Leistung immer mehr von weiteren technologischen Komponenten abhängig: Das offensichtlichste Beispiel hierfür stellen die mobilen Endgeräte des Verbrauchers dar (Smartphone o. ä.), die in die Wertschöpfung mit einbezogen werden. Zugleich ermöglichen der Zahlungsverkehr und die hier generierten Daten weitere digitale Geschäftsmodelle, die auch auf Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche jenseits des Finanzsektors abstrahlen und Mehrwerte generieren können.
  • Die Europäische Kommission hat mit der Retail Payments Strategy einen möglichen Fahrplan für die zukünftige Regulierung der europäischen Zahlungsverkehrsbranche präsentiert. Während die Kreditwirtschaft das Ziel teilt, europäische Angebote und somit die europäische Souveränität zu stärken, ist bei der Wahl der hierfür notwendigen Instrumente Vorsicht geboten: Eine erneute, wie bei der PSD2 erlebte, einseitige Belastung der Kreditwirtschaft und technologische Überregulierung werden das politische Ziel konterkarieren. Gleiches gilt für die weitere Einschränkung der Preisgestaltungsfreiheit im Zahlungsverkehr. Vielmehr muss es darum gehen, Banken „Größe“ zuzugestehen, zumindest dann, wenn es um Kooperationen geht und darum, mit diesen Kooperationen Skaleneffekte und tragfähige Geschäftsmodelle zur Finanzierung der hohen Investitionen zu generieren. 

7. Schutz der europäischen Wirtschaft

  •  „Economic coercion“ wird aktuell – meist zu undifferenziert – als Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Formen wirtschaftspolitischen Drucks sehr unterschiedlicher Dritter auf die EU und ihre Wirtschaft verwendet. Sie reichen von Boykottmaßnahmen Chinas gegen Produkte aus einzelnen EU-Ländern (etwa um Kritik zu unterbinden) bis zu extraterritorial und damit auch auf die EU und deren Wirtschaftsteilnehmer wirkenden US-Sanktionen. 
  • Banken und andere Finanzmarktakteure sind strukturell eng in das stark vom US-Markt und dem US-Dollar geprägte internationale Finanzsystem eingebunden. Aufgrund dieser Einbindung können europäische Banken global agieren und so die heimische Wirtschaft weltweit begleiten: sie profitieren davon und sind davon abhängig. US-Sanktionen setzen unter anderem hier an, d. h. bei der Finanzierung von (sanktionierten) Geschäften über Banken. Dieser Wirkungszusammenhang lässt sich aber nicht mit rechtlichen oder technischen Schritten einfach abschalten. Zudem zeigen verschiedene Konflikte, dass Banken und Investoren keineswegs das einzig mögliche „Einfallstor“ für Druck von außen sind. Die Sanktionen wirken auch direkt über beteiligte Unternehmen und politische Amtsträger.
  • Für global agierende Banken gilt: Sie handeln im Rahmen international geltenden Rechts, einschließlich Sanktionsregimen und strenger Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT). Der Vorwurf der „Overcompliance“, d. h. der „übervorsichtigen“ Auslegung dieser Vorgaben (zulasten der zu finanzierenden Unternehmen oder Projekte und damit ihrer eigenen Kunden) trifft nicht zu. Für Banken – und ihre in diesen Fragen auch persönlich haftenden Geldwäsche- und Compliance-Beauftragten – handelt es sich bei der Frage, welches Geschäft sich im Rahmen des geltenden Rechts finanzieren lässt, um schwierige und potentiell haftungsauslösende Entscheidungsprozesse. 
  • In diesem Zusammenhang wird darüber diskutiert, die geltende EU-Blocking-Verordnung zu verschärfen (key action 15). Damit würde das Dilemma, dass Banken unvereinbaren rechtlichen Anforderungen aus verschiedenen Jurisdiktionen ausgesetzt sind, nicht aufgelöst, sondern verschärft. Im Gegenteil muss es das Ziel politischer Anstrengungen sein, EU- und US-Sanktionsregime einheitlich auszugestalten und den zunehmenden Tendenzen zu weitgehenden extraterritorialen Wirkungen und Geltungsansprüchen entgegenzutreten. Der hohe Standard international geltender AML/CFT-Vorschriften darf nicht geschwächt, sondern muss in seiner Umsetzung weiter gestärkt werden. 
  • Aufgrund des Ausschlusses eines einzelnen (sanktionierten) Staates von SWIFT wird auch dessen Rolle und politische Konstellation diskutiert (in der aktuellen EU-Mitteilung wird dies allerdings nicht adressiert). Aber auch hier gilt: SWIFT ist Teil des global vernetzten und multilateral organisierten Finanzsystems und bleibt elementar für den EU-Markt. Gerade hier überwiegen die gemeinsamen Interessen der EU und der USA. SWIFT ist Teil der Lösung für die europäische Wirtschaft, nicht Teil des Problems. Es kann in diesem Zusammenhang keine autonome, auf die EU begrenzte institutionelle Lösung geben.
  • Von europäischen Banken und Unternehmen könnte nur dann erwartet werden, dass sie sich im Sinne der EU-Blocking-Verordnung beispielsweise gegen externe Boykottaufrufe wehren, wenn sie hierfür den effektiven und vollständigen Rückhalt und Schutz der europäischen Politik erfahren und die Gesetzeslage ein solches Verhalten unproblematisch zulässt. 
  • Hilfreich im Sinne einer europäischen Antwort auf Maßnahmen Dritter könnte sein, eine Europäische Agentur zu schaffen (key action 10 und 11) - als Kompetenzzentrum für Sanktionsfragen, aber auch für Investitionsschutzkontrollen. Dies würde die europäische Meinungsbildung in diesen Fragen sowie die strategische Ausrichtung der EU durch Analyse und Information unterstützen und konkret auf EU-Ebene einen Ansprechpartner installieren, sowohl für europäische Unternehmen als auch für entsprechende ausländische Behörden.
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Dr. Hendrik Hartenstein

Themengruppenleiter, Director

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