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Ein „grüner“ Zoll: Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus 

19.10.2023Artikel
Dr. Henrik Meyer
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Am 1. Oktober diesen Jahres ist in der Europäischen Union der CO2-Grenzausgleichsmechanismus, auch bekannt als CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“), in Kraft getreten. Importeure von Produkten sind damit verpflichtet, die Menge an CO2 zu erfassen, die bei der Herstellung der eingeführten Produkte freigesetzt wurde – sofern diese aus Drittstaaten ohne vergleichbare Klimaziele und ähnlichen Preismechanismus stammen. Der Ausgleichsmechanismus ist ein Baustein des „Fit for 55“-Pakets, mit dem die EU-Staaten ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 senken wollen. Er soll dazu dienen, ausländische Importe mittels eines „grünen Zolls“ den gleichen CO2-Preisen zu unterwerfen, wie sie Hersteller im europäischen Binnenmarkt zu entrichten haben. Auf diesem Wege sollen jene europäischen Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen geschützt werden, die im Gegensatz zu ihren internationalen Konkurrenten für ihren CO2-Ausstoß zahlen müssen

Ziel und Zweck des CBAM

In den ersten drei Jahren wird CBAM zunächst im Testbetrieb durchgeführt. Das bedeutet: Zölle werden vorerst noch nicht erhoben, erst Anfang 2026 soll der Mechanismus schrittweise scharf gestellt werden. Betroffen vom CBAM sind zunächst sechs Sektoren: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Strom. Gemeinsam stehen sie für mehr als 50 Prozent der CO2-Emissionen in der EU. Die Zollmaßnahmen gelten nicht nur für Rohstoffe, sondern auch für Vorprodukte und bestimmte nachgelagerte Produkte. Erfasst werden dabei neben den direkten Emissionen auch die indirekten Emissionen, die bei der Gewinnung der verwendeten Stoffe entstehen.

Schon bisher müssen europäische Unternehmen Emissionszertifikate erwerben, sogenannte CO2-Verschmutzungsrechte, wenn sie Kohlendioxid in der Atmosphäre abgeben will. Ein CO2-Zertifikat berechtigt dazu, innerhalb einer bestimmten Periode eine Tonne Kohlendioxid zu produzieren. Am Ende des festgelegten Zeitraums muss das Unternehmen nachweisen, dass seine gesamten Emissionen durch Zertifikate abgedeckt sind. Diese Zertifikate muss es über den Europäischen Emissionshandel kaufen – es entstehen den Unternehmen also zusätzliche Kosten.

Bisher hat die EU die CO2-intensiven Sektoren im internationalen Wettbewerb allerdings durch die kostenlose Zuteilung von CO2-Rechten im Emissionshandel begünstigt. Kehrseite der Medaille: Den Anreiz für Investitionen in klimaschonende Technologien wurde dadurch verringert. Aus diesem Grund beschloss die EU im Frühjahr dieses Jahres, die kostenlose Zuteilung der Zertifikate von 2026 bis 2034 schrittweise abzuschaffen und parallel dazu den neuen grünen Zoll zu errichten. 

Umfangreiche Datenerhebung notwendig

Bereits jetzt aber, mit Beginn der Testphase, sind die Importeure verpflichtet, umfangreiche Daten zu sammeln und diese vierteljährlich nach Brüssel zu melden. Für die Industrie stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar, warnen Branchenvertreter. Importeure und Anwender von Importprodukten müssen sich durch umfangreiche Gesetzestexte und Leitlinien kämpfen, um ihren Geschäftspartnern die neuen Regeln zu erklären und Verträge sowie Lieferbeziehungen zu überprüfen. Bemängelt wird, dass die EU-Kommission erst am 17. August die Verordnung veröffentlicht hat, die die genauen Abläufe festlegt. Ein Problem ist auch, dass viele Entscheidungsträger in europäischen Unternehmen bis vor Kurzem überhaupt nicht wussten, was da auf sie zukommt. Laut einer Umfrage von Deloitte im August hatten 60 Prozent von ihnen noch nie von CBAM gehört. 

Die Kommission verweist darauf, dass die Testphase eine Testphase sei und die Unternehmen daher nicht sofort mit Sanktionen rechnen müssten, wenn sie die Daten nicht sofort korrekt und pünktlich liefern. Für das erste Datenpaket haben sie bis Ende Januar Zeit. Zudem will die Kommission die Regeln weiterhin anpassen, um übermäßige Bürokratie zu verhindern; auch dies ist Teil des Probelaufs. Nach dem Ende der Probephase will sie obendrein prüfen, ob der Zoll auf andere Waren ausgeweitet werden sollte, wie organische Chemikalien oder Polymere. 

Zweifel und Bedenken

Zweifel und Bedenken gibt es einige gegenüber dem CBAM. Unter anderem deswegen, weil der Zoll in der Praxis dazu führen könnte, dass bestimmte Produkte wie zum Beispiel Stahlbleche nicht mehr in die EU importiert, sondern außerhalb der EU weiterverarbeitet und dann als fertige Produkte eingeführt werden. Die EU könnte den grünen Zoll zwar auf alle Endprodukte ausweiten, dies würde jedoch das System noch komplizierter machen. Obendrein verhindert der Zoll zwar theoretisch, dass europäische Unternehmen im heimischen Binnenmarkt gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten schlechter gestellt werden. Wenn sie aber auf den Weltmarkt exportieren wollen, bleibt der Wettbewerbsnachteil durch die hohen CO2-Preise bestehen.

Klimaclub statt Klimazoll

Daher ist die große Hoffnung aller Beteiligter, dass der Zoll am Ende gar nicht erhoben werden muss. Die Grenzabgabe soll die Handelspartner dazu ermutigen, dem insbesondere von Bundeskanzler Olaf Scholz seit Jahren geförderten Klimaklub beizutreten und sich der Klimapolitik der EU anzuschließen. Ein Klimaclub wäre ein ideales Modell, um Trittbrettfahren zu vermeiden und die globalen Emissionen schnell zu senken. Bislang aber ist der Klimaclub weit davon entfernt, sich auf die koordinierte Einführung von CO2-Grenzausgleichsmaßnahmen zu einigen.

Eher scheint es, als könnte die Europäische Union Gegenwind von der Welthandelsorganisation (WTO) bekommen, gibt es doch berechtigte Zweifel daran, dass der Zoll mit den Regeln der WTO in Einklang steht. Für viele Handelspartner der EU wird der grüne Zoll als reiner Protektionismus angesehen. 

Allerdings bringen wichtige Handelspartner wie Kanada, Großbritannien und Australien ähnliche CO2-Bepreisungssysteme auf den Weg. Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, werden mit dem CBAM bereits entrichtete CO2-Steuern beim Import in die EU anerkannt und die CBAM-Kosten in gleichem Maße reduziert. Zudem wird ein Rabatt auf zu erwerbende Emissionshandelszertifikate in der gleichen Höhe gewährt, wie die europäische Wirtschaft von kostenlosen ETS-Zertifikaten profitiert. Diese Regelungen sollen den CBAM zu einem WTO-konformen Instrument machen, das einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leistet.