Berufseinstieg und -leben

In der Lebensphase 3 geht es um vier Themenbereiche

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Alles über die Vergütung

Alles über die Vergütung

Unter Vergütung versteht man jede Art von Gegenleistung, die Arbeitnehmende von Arbeitgebenden im Austausch für ihre Arbeitskraft erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Lohn, Gehalt, Zulagen oder Prämien. 

In der monatlichen Gehaltsrechnung werden alle Bezüge und Abzüge ausgewiesen. Die wichtigsten zwei Zahlen sind dabei der Bruttolohn im Vergleich zum Nettolohn.

Den Nettobetrag im Vergleich zum Bruttobetrag zu kennen, ist vor allem bei Gehaltsverhandlungen oder bei der Jobsuche wichtig. In Jobanzeigen oder bei Gehaltsverhandlungen ist meist von Bruttobeträgen die Rede. 

Der Bruttolohn ist das Gehalt vor dem Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Sozialversicherungsbeitrag umfasst vier Versicherungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Je nach persönlicher Situation werden auch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer abgezogen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen – ein freiwilliger Sparzuschuss, der nicht zu den Abgaben zählt. Nach Abzug aller verpflichtenden Beiträge ergibt sich der Nettolohn – also der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto landet. Wenn man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigt ist, werden die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge automatisch vom Unternehmen einbehalten und an die jeweiligen öffentlichen Stellen überwiesen.

Hier ein Beispiel, wie eine Gehaltsrechnung mit Abzug der Steuer und Versicherungen aussehen könnte:

Monatlich

Jährlich

Brutto-Gehalt

2.200,00 €

26.400,00 €

Lohnsteuer

133,83 €

1.606,00 €

Krankenversicherung

188,10 €

2.257,20 €

Pflegeversicherung

52,80 €

633,60 €

Rentenversicherung

204,60 €

2.455,20 €

Arbeitslosenversicherung

28,60 €

343,20 €

Netto-Gehalt

1.592,06 €

19.104,80 €

Der Steuertarif ist progressiv, das heißt: Wer mehr verdient, zahlt anteilig auch mehr Steuern und Beiträge. Das sollte man bei der finanziellen Planung unbedingt im Blick haben.

Challenge
Recherchiert die Einstiegsgehälter verschiedener Berufsbilder. Verwendet dann den Brutto-Netto-Rechner um den Unterschied zwischen dem Brutto- und Nettobetrag zu erhalten.

Daumenregel: Brutto vs. Netto
Ich weiß: Was ich brutto verdiene, landet nicht komplett auf meinem Konto. Rund ein Drittel wird abgezogen. Deshalb berechne ich vorab mein Nettogehalt und plane mit diesem Betrag.

Mindestlohn

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Ausgenommen sind nur wenige Personen­gruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder Praktikumsstellen.

Seit 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 € brutto pro Stunde. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn, der grundsätzlich für alle Branchen und Regionen gilt, existieren auch höhere branchenspezifische Mindestlöhne. Ein Branchenmindestlohn ist eine verbindliche unterste Lohngrenze für eine bestimmte Branche.

Verschiedene Anstellungsverhältnisse

Verschiedene Anstellungsverhältnisse

Nicht jede Anstellung ist gleich und das hat direkte Auswirkungen auf das Gehalt.

Klassische Anstellung

Eine Vollzeitstelle umfasst in der Regel eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. In einigen Tarifverträgen ist das Vollzeitstundenausmaß aber auch mit weniger Stunden festgehalten – z. B. mit 38,5 oder auch 36 Wochenstunden. Jedes Arbeitsverhältnis mit weniger Wochenstunden wird als Teilzeitbeschäftigung verstanden. 

Tarifverträge

Tarifverdienste sind die Löhne und Gehälter, die auf Grundlage eines Tarifvertrags gezahlt werden. Diese Verträge werden zwischen Gewerkschaften (für die Arbeitnehmerseite) und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebenden ausgehandelt.

Tarifverträge gibt es für die verschiedensten Branchen des Arbeitslebens. Sie gelten entweder für die gesamte Bundesrepublik, für ein bestimmtes Bundesland oder eine bestimmte Region. Informationen über die Tarifverdienste in einzelnen Branchen und Regionen liefert die Tarifdatenbank.

Minijobs und kurzfristige Anstellungen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs sind gesetzlich unfallversichert, jedoch nicht kranken- oder arbeitslosenversichert. Sie sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich davon aber auf Antrag befreien lassen. Bei einem Minijob fallen für die Beschäftigten in der Regel keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben an – mit Ausnahme der Rentenversicherung, sofern keine Befreiung erfolgt. Deshalb ist der Bruttolohn häufig – aber nicht immer – gleich dem Nettolohn. Auch im Minijob besteht Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und ggf. Sonderzahlungen. Diese Rechte unterscheiden sich nicht von denen in Vollzeit oder Teilzeit. Wichtig: Wer mehrere Minijobs hat, kann unter Umständen versicherungspflichtig werden. 

Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 12,82 € pro Stunde, Stand 2024), wobei das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 538 € nicht überschreiten darf. 

Selbstständigkeit

Wer sich selbstständig macht, entscheidet sich für ein Leben mit viel Gestaltungsfreiheit, aber auch mit unternehmerischer Verantwortung und Risiken. Dabei handelt es sich meist um Personen, die ein eigenes Unternehmen gründen und vollständig eigenverantwortlich agieren. Als Einkommen zählt bei Selbstständigen der Gewinn, also der Betrag, der vom Umsatz übrig bleibt, nachdem alle betrieblichen Ausgaben und Kosten abgezogen wurden.

Wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch Selbstständige Einkommensteuer zahlen. Dabei greift ebenfalls der sogenannte progressive Steuersatz: Das bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz ansteigt. Wer mehr verdient, zahlt also anteilig mehr Steuern. Im Unterschied zu Angestellten müssen Selbstständige ihre Sozialversicherungen eigenverantwortlich organisieren. Die Krankenversicherung ist verpflichtend. Sie kann entweder gesetzlich (freiwillig) oder privat abgeschlossen werden. Eine Pflicht zur Rentenversicherung besteht nur für bestimmte Berufsgruppen, etwa für Lehrende, Pflegepersonen oder im Handwerk. Die Unfallversicherung ist in einigen Branchen verpflichtend, insbesondere wenn Mitarbeitende beschäftigt werden. Die Arbeitslosenversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa eine vorherige Pflichtversicherung. In jedem Fall gilt: Selbstständige müssen selbst dafür sorgen, dass ihre Beiträge korrekt berechnet und regelmäßig abgeführt werden.

Challenge
Erste Steuererklärung? Wer muss das erledigen, wann ist die Frist und wie macht man das? In diesem Erklärfilm bekommt ihr erste Antworten. Schaut euch den kurzen Clip an, um gut vorbereitet zu sein!

Erfolgreich in der Gehaltsverhandlung

Erfolgreich in der Gehaltsverhandlung

Eine gute Gehaltsverhandlung ist kein Zufall: Sie braucht Vorbereitung, Selbstbewusstsein und eine klare Strategie. Der Schlüssel ist, euren Wert für das Unternehmen überzeugend und sachlich darzustellen.

Unsere Tipps:
- Setzt euch ein realistisches Gehaltsziel. Informiert euch im Vorfeld, was in eurer Branche, Region und für eure Position üblich ist – z. B. über Tarifverträge, Gehaltsportale oder Gespräche mit Freunden. So könnt ihr eine konkrete Zahl nennen, die gut begründet ist.
- Nehmt euch genug Zeit für das Gespräch und präsentiert objektiv, was ihr leistet und welche Erfolge ihr in letzter Zeit feiern konntet – idealerweise mit konkreten Beispielen oder Zahlen.
- Überlegt euch einen Plan B: Falls es mit einer Gehaltserhöhung nicht funktioniert, könnt ihr Alternativen vorschlagen – etwa mehr Urlaub, flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice-Tage, eine Weiterbildung oder einen festen Zeitrahmen für die nächste Verhandlung.
- Lasst eure neuen Vereinbarungen immer schriftlich festhalten. Alles, was im Gespräch beschlossen wurde, solltet ihr dokumentieren – zum Beispiel im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder per E-Mail.- 

Daumenregel: Ich kenne meinen Wert
Ich weiß, was ich kann und welche Stärken ich einbringe. Deshalb gehe ich mit klaren Argumenten und Vorstellungen in Gehaltsverhandlungen.

Lifestyle Inflation

Lifestyle Inflation

Wenn mit steigendem Gehalt die Ausgaben zunehmen, wird dies Lifestyle Inflation genannt. Oft sind der Übergang vom Studium zum Beruf, Beförderungen oder Jobwechsel ursächlich. Aber zusätzliches Geld sollte nicht nur ausgegeben, sondern auch gespart oder angelegt werden.

Wichtig ist deshalb, dass ihr euch bewusst macht: Mehr Gehalt muss nicht automatisch zu mehr Konsum führen. Nutzt Gehaltserhöhungen gezielt, um eure Sparrate zu erhöhen, Rücklagen aufzubauen oder in eure Altersvorsorge zu investieren. Ein guter Trick ist, einen Teil des zusätzlichen Gehalts direkt auf ein Sparkonto oder Depot umzuleiten – bevor ihr in Versuchung kommt, es auszugeben. So profitiert ihr nachhaltig vom beruflichen Aufstieg.

Daumenregel: Wunschliste statt Schnellschuss
Mehr Gehalt heißt nicht automatisch mehr Konsum. Natürlich kann ich mir etwas gönnen – aber lieber bewusst als impulsiv. Deshalb schreibe ich eine Wunschliste, warte aber 30 Tage ab, bevor ich tatsächlich über den Kauf entscheide.

Andrea Grabner

Kontakt

Andrea Grabner

Leiterin Finanzbildung