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Hier finden Sie Auslegungs- und Anwendungshinweise der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und "sonstigen strafbaren Handlungen", Interpretationshilfen zur Umsetzung der neuen Pflichten für Intermediäre aus der Aktionärsrechterichtlinie II und dem ARUG II sowie die Interpretationshilfe der DK zu den Mindestanforderungen für das Depotgeschäft (MaDepot).

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KYC-Industriestandard

KYC-Industriestandard zur Auslegung der EU-Anti- Geldwäsche-Verordnung 2024/1624

Der EU-Gesetzgeber hat am 31. Mai 2024 ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Die neuen Bestimmungen sollen am10. Juli 2027 in Kraft treten. Kernstück des vier Regulierungskomplexe enthaltenen Gesetzespakets ist die Anti-Geldwäsche Verordnung 2024/1624. Sie regelt in den Artikeln 19 bis 26 die Vorgaben für die Kundenidentifizierung und die Erhebung von Daten über wirtschaftliche Eigentümer („Know Your Customer“). Diese neuen Vorschriften sind für die praktische Umsetzung insbesondere in Kreditinstituten von besonderer Bedeutung.

Die Bestimmungen das Gesetzespakets werden durch eine Vielzahl von Delegierten Rechtsakten im Sinne von Artikel 290, 291 AEUV konkretisiert, die gegenwärtig mehrheitlich noch nicht vorliegen. Darüber hinaus stellen sich in Bezug auf die in der Anti-Geldwäsche-Verordnung verwendeten Rechtsbegriffe eine Reihe von Auslegungsfragen. Diese müssen kurzfristig beantwortet werden, um eine rechtzeitige Umsetzung gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund hat das für Fragen der Geldwäschebekämpfung und -prävention zuständige Expertengremium des Bundesverbandes deutscher Banken einen Industriestandard für Auslegungsfragen rund um die Kundenidentifizierung und die Datenerhebung zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer erarbeitet - den BdB KYC-Industriestandard AMLR. Das in deut-scher und englischer Sprache zum Download abrufbare Dokument ist verschiedenen zuständigen Be-hörden sowie weiteren Stakeholdern auf nationaler und EU-Ebene übersandt worden.

Die darin enthaltenen Auslegungen bilden den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt seiner Erstellung (September 2926) ab. Sofern sich durch die weitere Regulierung Änderungen an dem KYC-Industriestandard ergeben sollten, wird an dieser Stelle hierüber berichtet. 

KYC-Industriestandard

KYC-Industriestandard zur Auslegung der EU-Anti- Geldwäsche-Verordnung 2024/1624

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KYC Industry Standard

KYC industry standard for the interpretation of the EU Anti-Money Laundering Regulation 2024/1624

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Interpretationshilfen

Interpretationshilfen

Interpretationshilfen

zur Umsetzung der neuen Pflichten für Intermediäre aus der Aktionärsrechterichtlinie II und dem ARUG II

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Leitfaden Modul 0 - Fassung 6.0

Einleitung/Allgemeiner Teil, Stand: 10. Oktober 2025

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Leitfaden Modul 1 - Fassung 4.0

Aktionärsidentifikation, Stand: 27. September 2022

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Leitfaden Modul 2 - Fassung 5.0

Hauptversammlung, Stand: 7. März 2024

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Leitfaden Modul 3 - Fassung 1.0 mit Anhang

Corporate Actions, Stand: 2. Juni 2020

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Interpretation guidance

on implementing the new obligations for intermediaries under Shareholder Rights Directive II and ARUG II

Ordner

Modul 0 - Version 6.0

Introduction and General Part, Version dated: 10 November 2025

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Module 1 - Version 4.0

Shareholder identification Version dated: 27 September 2022

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Module 2 - Version 5.0

General Meeting Processes - Version dated: 7 March 2024

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Module 3: Version 1.0

Corporate actions - Version dated: 2 June 2020

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Interpretationshilfe der DK

zu den Mindestanforderungen für das Depotgeschäft (MaDepot)

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Version 1.0

DK-Interpretationshilfe - MaDepot, Stand: Januar 2020

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Auslegungs- und Anwendungshinweise der Deutschen Kreditwirtschaft

zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und "sonstigen strafbaren Handlungen". (Stand: 1. Februar 2014)

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Auslegungs- und Anwendungshinweise

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Anlage

Anlage zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen

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