Musterbedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Musterbedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals


09.11.2021 - Mit Schreiben vom 4. November 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung der vom Bundesverband deutscher Banken e.V. und Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, entworfenen Musterbedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals nach Art. 51 ff. CRR Stellung genommen. Die Musterbedingungen wurden für Anleihen mit Herabschreibungs- und Heraufschreibungsmechanismus (Typ A) und für Anleihen mit bedingter Pflichtwandlung in Instrumente des harten Kernkapitals (Typ B) entworfen.

Downloads

Musterbedingungen Typ B (Stand: Februar 2014)

pdf

Musterbedingungen Typ A (Stand: Juni 2019)

pdf

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.11.2021

pdf
Rahmenverträge für Finanzgeschäfte

Rahmenverträge für Finanzgeschäfte

In diesem Bereich informiert der Bankenverband über die von der Deutschen Kreditwirtschaft entwickelte Vertragsdokumentation für Finanzgeschäfte (auch als deutsche Rahmenverträge bezeichnet).

Die Formulare zur Vertragsdokumentation können über den Bank-Verlag bezogen werden.