Musterbedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Musterbedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals


09.11.2021 - Mit Schreiben vom 4. November 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung der vom Bundesverband deutscher Banken e.V. und Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, entworfenen Musterbedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals nach Art. 51 ff. CRR Stellung genommen. Die Musterbedingungen wurden für Anleihen mit Herabschreibungs- und Heraufschreibungsmechanismus (Typ A) und für Anleihen mit bedingter Pflichtwandlung in Instrumente des harten Kernkapitals (Typ B) entworfen.

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Musterbedingungen Typ B (Stand: Februar 2014)

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Musterbedingungen Typ A (Stand: Juni 2019)

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Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.11.2021

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Rahmenverträge für Finanzgeschäfte

Rahmenverträge für Finanzgeschäfte

In diesem Bereich informiert der Bankenverband über die von der Deutschen Kreditwirtschaft entwickelte Vertragsdokumentation für Finanzgeschäfte (auch als deutsche Rahmenverträge bezeichnet).

Die Formulare zur Vertragsdokumentation können über den Bank-Verlag bezogen werden.

Zu den deutschen Rahmenverträgen werden aufsichtsrechtliche Rechtsgutachten für die Zwecke der Art. 295 ff. CRR eingeholt. Diese Rechtsgutachten können ausschließlich an diesem Gutachtenprogramm teilnehmenden Mitgliedsinstituten zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahme am Gutachten-Programm erfordert eine gesonderte Anmeldung und die Beteiligung an dem hierfür bestehenden Kostenumlageverfahren. Die Gutachten werden den angemeldeten Mitgliedsinstituten in einer Gutachten-Datenbank zur Verfügung gestellt, die über folgenden Link erreichbar ist (Login nur für Berechtigte möglich):