Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte
Master Agreement for Financial Derivatives Transactions
Weiter unten finden Sie folgende Vertragsdokumente
- Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte (DRV)
- Besicherungsdokumentation
- Zusatzvereinbarungen Referenzwerte und Formulierungsvorschläge
- Anhänge, Zusatzvereinbarungen und Formulierungsvorschläge
- Produktanhänge und sonstige Dokumente
Die Formulare zur Vertragsdokumentation können über den Bank-Verlag bezogen werden.
Rahmenvertrag / Master Agreement
DRV-Besicherungsanhangsdokumentation / Collateral Documentation
VM-Besicherungsdokumentation
IM-Besicherungsdokumentation
Zusatzvereinbarungen Referenzwerte und Formulierungsvorschläge
Formulierungsvorschlag (D/ENG) EONIA-Berechnungsmethode
gedacht als Standardklausel, mit der Vertragsparteien einer deutschen Rahmenvertragsdokumentation (nicht DRV-spezifisch) bei Bedarf klarstellend dokumentieren können, dass die Änderungen für sie nicht wesentlich sind | 22.07.2019
Formulierungsvorschlag (D/ENG) Ergänzung Nr. 5 Abs. 2 DRV 2018
Ergänzung um eine Klarstellung im Hinblick auf unwesentliche Änderungen sowie um Regelungen für ein Widerspruchsverfahren | 18. Dezember 2019 (aktualisiert: ergänzt um englische Übersetzung)
Anhänge, Zusatzvereinbarungen und Formulierungsvorschläge
Produktspezifische Anhänge und Vereinbarungen
Formulierungsvorschlag ISDA-Bridge (Regelung zur Auslegung bei Einbeziehung von ISDA Definitions)
03.06.2022: Der Formulierungsvorschlag ist für Einzelabschlüsse gedacht, bei denen die Vertragsparteien insbesondere für die Bestimmung produktspezifischer Merkmale auf ISDA-Definitions Bezug nehmen. In in der Praxis werden die betreffenden Bestätigungen in manchen Fällen auch in englischer Sprache verfasst. Durch eine Bezugnahme auf ISDA-Definitions können die darin enthaltenen Regelungen ggf. rahmenvertragliche Bestimmungen und Konzepte überlagern. Der Formulierungsvorschlag soll eine konsistente und den internationalen Marktstandards entsprechende Auslegung der Regelungen in den Einzelabschlüssen gewährleisten. Ob und in welchen konkreten Anwendungsfällen eine entsprechende Regelung aufzunehmen ist, wird von den Vertragsparteien eigenverantwortlich zu prüfen sein.
isda-bridge-03-06-2022-final.pdf
Sonstige Dokumente