Am 10. Juni 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf des Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes veröffentlicht und die Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) spricht sich dafür aus, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (Bankenabgabe der Jahre 2011 bis 2014) an die ursprünglichen Beitragszahler zurückzuzahlen. Rückerstattete Mittel können Banken und Sparkassen zur Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation einsetzen. Angesichts der enormen Investitionssummen, die hierfür in den nächsten Jahren in der deutschen Wirtschaft erforderlich sind, wäre dies ein wichtiger Beitrag zur Transformationsfinanzierung ohne Einsatz von zusätzlichen Haushaltsmitteln und ein substanzieller Beitrag, um die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.