Die Deutsche Kreditwirtschaft betrachtet das Zukunftsfinanzierungsgesetz als starkes Signal, mit dem erste erforderliche Maßnahmen für den dringend benötigten Investitionsbedarf bei den Herausforderungen der Digitalisierung und des Klimaschutzes auf den Weg gebracht werden. Zudem soll der Finanzstandort Deutschland für nationale als auch internationale Unternehmen und Investoren attraktiver werden.
Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf einige entscheidende Verbesserungen u. a. im Hinblick auf die Ausnahme von der AGB-Inhaltskontrolle für professionelle Kapitalmarktgeschäfte, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und die Einrichtung einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten. Zukunftsweisend sind ferner die Einführung der elektronischen Aktie sowie der Abbau administrativer Hürden. Der Regierungsentwurf enthält darüber hinaus viele weitere gute Elemente. Vereinzelt sollten diese jedoch – auch im Hinblick auf die bereits genannten Themenbereiche – noch weiter ergänzt und modifiziert werden, damit das Vorhaben, den Finanzstandort Deutschland zu stärken, zielgerichteter erreicht werden kann.