Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat im Juli 2023 eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf der Leitlinien zur Erstellung nationaler Listen oder Register von Kreditdienstleistern gemäß Richtlinie 2021/2167 gestartet. Die vorgeschlagenen Leitlinien legen fest, welche Arten von Informationen die nationalen Listen oder Register enthalten müssen, um die Transparenz für Kreditkäufer und -nehmer zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu schaffen. Grundsätzlich ist die Einrichtung gleichgerichteter, zur Transparenz beitragender Listen respektive Register innerhalb der EU zu den Kreditdienstleistern zu befürworten. In ihrer Stellungnahme betont die DK, dass die EBA daneben auch das Ziel verfolgen sollte, ein übergreifendes, europaweit konsolidiertes Register aller Kreditdienstleister auf Datenbasis aller nationalen Register anzulegen, um europaweite Transparenz über die Kreditdienstleister zu erlangen sowie um den Aufsichtsprozess zu standardisieren und zu vereinfachen.