Stellungnahme

Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Fabian Schuster
Fabian Schuster

Die DK begrüßt die Zielsetzungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben am 4. März 2022 zur öffentlichen Konsultation des Entwurfs einer Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Stellung genommen. Die DK begrüßt die Zielsetzungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die im Verordnungsentwurf formulierten Anforderungen an die Kreditwirtschaft sind in signifikanten Teilen jedoch nicht interessengerecht und bringen erhebliche Umsetzungsrisiken für Banken und Sparkassen in Deutschland mit sich. Der Stellungnahme haben sich ebenfalls Deutscher Derivate Verband (DDV) sowie der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) angeschlossen.

Downloads

Stellungnahme Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

PDF

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK - Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen

Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Einführung einer Frühstartrente Stellung genommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich, da die Frühstartrente das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche ergänzt und den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge erleichtert.

Stellungnahme

DK-Stellungnahme zur Konsultation der EBA

Überarbeitung der EU-Verordnung 2024/3117 zur Integration des Benchmarkings in das aufsichtliche Meldewesen

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zur Konsultation der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Integration des aufsichtlichen Benchmarkings in die technischen Durchführungsstandards für das aufsichtliche Meldewesen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 (EBA/CP/2026/08) Stellung genommen.

Stellungnahme

DK-Stellungnahme zum Referentenentwurf

Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts

Am 3. Juli 2026 hat das Bundesministerium des Innern den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt.