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Deutsche Kreditwirtschaft warnt

Vergesellschaftung schafft keinen neuen Wohnraum, Bundesgesetz muss schnell kommen

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Deutsche Kreditwirtschaft warnt anlässlich des Ergebnisses der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus eindringlich vor einer Vergesellschaftung von Wohnraum. Sie teilt die Sorge vieler Menschen über die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten. Tragfähige Lösungen erfordern jedoch mehr Neubau, schnellere Genehmigungen und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen.

Die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen – und das auch noch mit einer geplanten Entschädigung weit unter Marktwert – schafft keinen zusätzlichen Wohnraum, geht mit erheblichen finanziellen Risiken für die öffentliche Hand einher und würde damit den Spielraum für andere öffentliche Ausgaben zum Beispiel in Bildung und Soziales einschränken. Zudem schreckt eine solche Idee privates Kapital ab, das für Neubau und Modernisierung dringend benötigt wird.

Auch die Immobilienfinanzierung würde belastet. Nach den Plänen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ könnten bestehende Grundpfandrechte wegfallen. Hierdurch würde den finanzierenden Banken und Sparkassen und damit auch ihren Kunden eine zentrale Kreditsicherheit genommen – mit der Folge höherer Risiken und teurerer Immobilienkredite. Verlässliche Grundpfandrechte sind ein Eckpfeiler der Immobilienfinanzierung und ermöglichen günstige Finanzierungskonditionen. Werden diese Sicherheiten infrage gestellt, kann das über große Wohnungsunternehmen hinaus auch die private Baufinanzierung treffen.

Damit wäre gerade den Menschen ein Bärendienst erwiesen, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Ein solcher Schritt hat zudem Folgen weit über Berlin hinaus: Bereits die Diskussion darüber schreckt schon jetzt Investoren ab und könnte das Vertrauen in den Investitions- und Finanzierungsstandort Deutschland nachhaltig beschädigen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt, dass die Bundesregierung – wie auch heute von Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigt - Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze bundesgesetzlich ausschließen will. Die Bundesregierung muss dieses Ziel jetzt schnell umsetzen, mit einem Gesetz, das für Rechtsklarheit sorgt und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Finanzierungen im Immobiliensektor sichert.

Thomas Schlüter

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Thomas Schlüter

Bereichsleiter Kommunikation

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