Presseinformation

Digitalisierung des Steuerrechts muss zügig voranschreiten

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert, die Digitalisierung des Steuerrechts konsequent voranzutreiben.

 "Die Digitalisierung im Steuerrecht ist nur dann erfolgreich, wenn Arbeitsprozesse beschleunigt, Kosten gesenkt und der steuerliche Alltag durch vernetzte und automatisierte Systeme erleichtert wird", so Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin und geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). "Voraussetzung dafür ist auch, dass Steuergesetze einfacher und digitalisierbar sein müssen. Ein Digitalcheck im Gesetzgebungsverfahren ist dafür unerlässlich", so Bethge-Krauß. 

Dies ist eine der aktuellen Kernpositionen, die im Mittelpunkt des 7. DK-Steuersymposiums "Digitalisierung und Steuerrecht" standen und neben weiteren steuerrechtlichen Themen zwischen Vertretern von Verbänden, Politik und Wirtschaft am 21. September 2026 im VÖB in Berlin diskutiert wurden.

Einen Schwerpunkt setzt die DK auf die Betriebsprüfung als zentralen Anwendungsfall der Steuerdigitalisierung im Unternehmensbereich. Hierzu Bethge-Krauß: "Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen jetzt genutzt werden, um zeitnahe Betriebsprüfungen zu ermöglichen. Das gibt Rechtssicherheit und schont die Ressourcen von Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen. Erforderlich dafür ist auch mehr gegenseitiges Vertrauen. Einen Beitrag dazu leisten unternehmensseitig aufgesetzte steuerliche Kontroll- und Tax Compliance Management Systeme".

Mit dem 7. DK-Steuersymposium setzt die DK den Dialog über ein modernes Steuerverfahren fort. Ziel bleibt ein Steuerrecht, das digitale Chancen nutzt, aber auch Meldepflichten auf das Wesentliche begrenzt, das Sammeln von Informationen auf das Erforderliche reduziert und damit Komplexität abbaut. 

Thomas Schlüter

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Thomas Schlüter

Bereichsleiter Kommunikation