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DK, BVI und Schufa begrüßen Referentenentwurf für das Finanzbildungsstärkungsgesetz

Das Vorhaben kann einen nachhaltigen Impuls setzen und dauerhafte Strukturen schaffen für die Verbesserung der Finanzbildung

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), der deutsche Fondsverband BVI und die Schufa als Anbieter von Finanzbildung begrüßen den am 7. Oktober 2024 vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzbildung. 

Das Vorhaben kann einen nachhaltigen Impuls setzen und dauerhafte Strukturen schaffen für die Verbesserung der Finanzbildung in der Bevölkerung. 

Die im Referentenentwurf angedachte Erweiterung der bestehenden Stiftung „Geld und Währung“ um „Finanzbildung“ kann ein wichtiger operativer Faktor sein, um die Zielsetzungen der nationalen Finanzbildungsinitiative fortzuführen. Da auch der Vorschlag der OECD für eine nationale Finanzbildungsstrategie die Wichtigkeit einer koordinativen Stelle betont, ist es notwendig, dass dies auch innerhalb der nationalen Finanzbildungsstrategie berücksichtigt wird.

Auch sollten die Bundesländer mit ihrer Zuständigkeit für Bildung einbezogen werden, um eine kohärente Bildungsstrategie zu gewährleisten. 

Die Verbände begrüßen ausdrücklich, dass hochwertige Bildungsangebote in die zukünftige Struktur der Stiftung und die nationale Finanzbildungsinitiative einfließen sollen. Es ist von großer Bedeutung, dass das breite und effektive Portfolio an Finanzbildungsprogrammen aus dem Börsen-, Banken- und Versicherungswesen, den Fondsgesellschaften und der Schufa berücksichtigt wird. Insbesondere die praxisorientierten Angebote der Finanzwirtschaft ermöglichen es den Lernenden, die Themen Geld und Finanzen direkt greifbar und erlebbar zu machen.

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Bereichsleiter Kommunikation

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