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DK setzt auf digitale Kreditvergabe – sicher, modern und verbraucherfreundlich

Juliane Weiß
Juliane Weiß

Die deutschen Banken und Sparkassen begrüßen ausdrücklich den Vorschlag der Bundesregierung, das Schriftformerfordernis bei Verbraucherkrediten abzuschaffen. Damit können Kreditverträge künftig auch vollständig digital abgeschlossen werden – sicher, verbraucherfreundlich und zeitgemäß.

Der sichere Rechtsrahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt dabei bestehen: In Deutschland dürfen Bankgeschäfte – und damit auch die Kreditvergabe – nur mit einer Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen, unabhängig davon, ob digital oder in Schriftform.

Auch bleibt es bei der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass die Akzeptanz allein einer voreingestellten Annahmeoption (Kreuz) im Vertrag nicht ausreicht, um eine Darlehensvereinbarung zu schließen. Es bedarf stets einer aktiven Erklärung des Kunden oder der Kundin, mit der die Vereinbarung explizit bestätigt wird.

Ob nach Vertragsabschluss in digitaler oder handschriftlicher Form auf Papier: Der Schutz durch das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht für Verbraucher ist gewährleistet. In vielen anderen europäischen Staaten ist die digitale Textform bei der Kreditvergabe bereits längst Standard, dem jetzt auch Deutschland folgen will.

Allein im Jahr 2024 haben Banken und Sparkassen laut SCHUFA mehr als 10 Millionen Ratenkredite vergeben – 98,1 Prozent davon wurden fristgerecht bedient.

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