DK zu den Stuttgarter Impulsen zur Modernisierung des Datenschutzes
Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben am 19. Juni 2026 das Eckpunktepapier „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes “ veröffentlicht. Darin skizzieren sie Reformvorschläge für die Datenschutzaufsicht, die zugleich den Erhalt der föderalen Aufsichtsstruktur gewährleisten sollen. Zwar begrüßt die Deutsche Kreditwirtschaft grundsätzlich, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Vorschläge für die Verbesserung der Kohärenz der Datenschutzaufsicht machen. Der Annahme der Aufsichtsbehörden, die seit Jahren diskutierte Uneinheitlichkeit der Datenschutzaufsicht sei weitgehend ein „Mythos“, der ungeprüft als Argument für eine Modernisierung der Aufsichtsstrukturen herangezogen werde, wird jedoch anhand konkreter Beispiele entgegengetreten.
DK-Stellungnahme Stuttgarter Impulse
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Thomas Schlüter
Bereichsleiter Kommunikation