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Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors

EU-Kommission setzt richtige Schwerpunkte, bleibt aber bei der Umsetzung zu vage

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Europäische Kommission hat heute ihre Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und des Binnenmarktes im Bankwesen veröffentlicht. Darin stellt sie die aus ihrer Sicht wesentlichen Handlungsfelder und Vorhaben für ein zukunftsorientiertes europäisches Bankensystem vor. Im ersten Quartal 2027 will die Europäische Kommission auf Grundlage ihrer Mitteilung legislative Vorschläge vorlegen.

Daniel Quinten, Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, erklärt federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK): „Die Europäische Kommission benennt zwar wesentliche Problemfelder zutreffend, wozu zum Beispiel die übermäßige Komplexität der regulatorischen Anforderungen und die besonderen Belastungen für kleine, risikoarme Institute zählen. Konkrete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Probleme sowie der bekannten Wettbewerbsnachteile durch steigende europäische Kapitalanforderungen kommen hingegen zu kurz oder bleiben zu vage.“

Während die Europäische Kommission beispielsweise für grenzüberschreitend tätige Bankengruppen konkrete Verbesserungen entwickelt, bleibe weitgehend offen, welche Erleichterungen sie für kleine und mittlere Institute anstrebt, die ein risikoarmes und regional fokussiertes Geschäftsmodell aufweisen. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bedürfe es hier eines gesonderten Rahmenwerks.

Auch mit Blick auf die Unzulänglichkeiten des mehrstufigen Regulierungsrahmenwerks (Lamfalussy-Verfahren), das aus DK-Sicht aufgrund der verkomplizierenden Wechselwirkungen der Level 2- und Level-3-Regelungen dringend der Überarbeitung bedarf, fehle es an klaren Verbesserungsvorschlägen. Insbesondere müssten die europäischen Finanzaufsichtsbehörden dazu verpflichtet werden, die Auswirkungen ihrer Regulierung auf die Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors zu berücksichtigen.

Zudem dürften die Kapitalanforderungen in Europa nicht weiter steigen. Besonders mit Blick auf die angekündigten Entlastungen für US-Banken müssten Übergangsregelungen in Europa verstetigt und geplante Regelverschärfungen abgemildert werden. Positiv sei, dass die Europäische Kommission erkannt hat, dass Wettbewerbsfähigkeit einen Kulturwandel bei allen Beteiligten erfordert und Regelsetzung zukünftig verhältnismäßiger und schlanker sein sollte. Bislang bleibe es jedoch bei Appellen.

Zu begrüßen sei, dass die EU-Kommission ihren EDIS-Vorschlag aus dem Jahr 2015 zurücknehmen möchte. Dies ermögliche grundsätzlich Chancen für neue konstruktive Überlegungen. Zugleich müssen die angekündigten neuen Überlegungen zur europäischen Einlagensicherung die Eigenständigkeit der nationalen Sicherungssysteme und der Institutssicherungssysteme wahren.

Quinten weiter: „Insgesamt muss darauf geachtet werden, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken in den Kern der kommenden Legislativvorschläge zu stellen und sie nicht mit weiteren Themenkomplexen zu verknüpfen.“ Ansonsten könnten kontrovers diskutierte Fragen, etwa die weitere Ausgestaltung der europäischen Einlagensicherung, Fortschritte bei besonders dringlichen Vorhaben wie der Begrenzung des Kapitalanstiegs und einem separaten Kleinbankenregime blockieren.

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