10th of July 2025
Aktuelles Stichwort
KI-Verordnung: Innovationsfreundliche Anwendung für faire Wettbewerbsbedingungen
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Künstliche Intelligenz (KI) schafft ein enormes Veränderungspotential. Um ihre technologischen Chancen umsetzen zu können, braucht es jedoch eine verlässliche und gleichzeitig innovationsfreundliche Umsetzung des bestehenden EU-Rechtsrahmens für KI. Vorreiterrolle in der Regulierung von KIMit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) hat die Europäische Union einen umfassenden rechtlichen Rahmen mit dem Ziel geschaffen, künstliche Intelligenz vertrauensvoll und sicher einzusetzen. Mit dem weltweit ersten umfassenden Regelwerk für KI nimmt die EU damit eine Vorreiterrolle im Bereich der KI-Regulierung ein, um Vertrauen in die Technologie zu schaffen. Auch wenn die ersten Anforderungen aus der Verordnung bereits seit Februar 2025 gelten, sind zu vielen Aspekten noch Konkretisierungen in Form von Leitlinien, harmonisierten Standards und nationalen Durchführungsgesetzen geplant. Damit die EU nicht nur bei der Regulierung, sondern auch bei der Entwicklung und der gewinnbringenden Verwendung von KI eine Vorreiterrolle einnimmt, sollte auf eine zukunftsorientierte und innovationsfreundliche Umsetzung innerhalb der EU geachtet werden. Innovationsfreundliche Umsetzung der KI-VerordnungFür einen gewinnbringenden Einsatz von KI muss die KI-Verordnung EU-weit einheitlich umgesetzt werden. Ein Flickenteppich an unterschiedlichen nationalen Interpretationen würde wettbewerbsverzerrend wirken. Weiterhin sollte die Definition von Künstlicher Intelligenz nachgeschärft werden. Eine zu weit gefasste Definition, die konventionelle IT-Systeme miterfasst, würde die Wirtschaft unnötig belasten. Daher ist auch eine einheitliche Anwendung der Leitlinien der EU-Kommission zur KI-Definition innerhalb der EU erforderlich. Nur so ist eine harmonisierte Aufsichtspraxis zu erreichen, die Rechtssicherheit und gleiche Standortbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherstellt. Eine enge Abstimmung unter den Mitgliedstaaten im europäischen KI-Gremium bzw. seinen Untergruppen ist demzufolge essenziell. In gleicher Weise sollten sich auch die auf nationaler Ebene mit der Überwachung der Verordnung betrauten Fachbehörden möglichst eng koordinieren und einer einheitlichen Rechtsauslegung folgen.
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