Wasserzeichen
FinanzbildungSchulbank

Bundesregierung macht den Weg für CCS frei

20.03.2024Artikel
Dr. Henrik Meyer
background
hero

Die Bundesregierung will im Klimaschutz den Weg dafür frei machen, dass Kohlendioxid (CO₂) künftig im großen Maßstab technisch abgeschieden werden darf. Ende Februar hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck eine entsprechende „Carbon Management-Strategie“ und einen darauf basierenden Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen die Anwendung von CCS, der Transport und die Offshore-Speicherung in Deutschland ermöglicht werden. 

Was ist CCS?

CCS (Carbon Capture and Storage) ist eine Technologie, mit der CO₂ unterirdisch gespeichert wird und nicht in die Atmosphäre gelangt. „Capture and Storage“ heißt das Verfahren deswegen, weil es aus zwei wesentlichen Schritten besteht: Einfangen, beziehungsweise Abscheiden des CO₂, und anschließend sicheres Einlagern. Eingefangen werden sollen die Treibhausgase bei solchen industriellen Prozessen, die besonders viel Kohlendioxid freisetzen und deren Emissionen schwer oder nicht vermeidbar sind – das trifft etwa auf die Herstellung von Zement und Kalk zu. Im Gegensatz zu anderen industriellen Prozessen lassen sich diese Verfahren weder auf Wasserstoff umstellen noch elektrifizieren. 

Ein weiteres Einsatzfeld für CCS und CCU (Carbon Capture and Usage – CCU steht für die Abscheidung und Nutzung von CO₂, etwa in synthetischen Kraftstoffen) ist die Herstellung von Wasserstoff aus Erdgas. Anwendung wird CCS zudem finden, wenn CO₂ aus der Umgebungsluft herausgefiltert werden kann, um Treibhausgase wieder „einzufangen“. Das nennt man Negativemissionen durch Air-Capture-Verfahren.

Hemmnisse werden abgebaut

Bisher hatten deutsche Regierungen und auch die meisten Parteien die CO₂-Verwahrung als einerseits unnötig, zweitens als anfällig für Leckagen (Undichtigkeiten) und drittens als gefährlich für die Umwelt abgelehnt, etwa für das Grundwasser. Entsprechend sind die Möglichkeiten hierzulande bislang sehr begrenzt. So können CO₂-Speicher weder beantragt noch genehmigt werden, zudem verbietet das sogenannte Londoner Protokoll gegen Meeresverschmutzung den Export des Gases. Wegen der fehlenden Rechtssicherheit existiert keine Transportinfrastruktur über Rohrsysteme. Der jüngste Evaluierungsbericht des grün geführten Wirtschaftsministeriums zum Kohlendioxid-Speichergesetz zeigte Ende 2022 die Notwendigkeit, die Verlässlichkeit und das Potential von CCS und CCU. Entsprechend sollen all die bestehenden Hemmnisse jetzt abgebaut werden. 

Die Lagerung des Kohlendioxids soll im Boden der deutschen Nordsee innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone erfolgen, Meeresschutzgebiete bleiben geschützt. An Land ist die Speicherung auch in Zukunft nicht erlaubt, doch könnte sie einzelnen Bundesländern auf Antrag ermöglicht werden. Bundeswirtschaftsminister Habeck stellte obendrein klar, dass CCS und CCU nur im Falle von schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen vorgesehen sei. In Einzelfällen sei die Technik auch für die Gasverstromung und für Biomasse zulässig, bei fossilen Trägern aber ohne Förderung. Ganz ausgenommen sei die Kohle. 

Emissionen senken

Der Fokus der deutschen Klimaschutzpolitik solle weiter darauf liegen, Emissionen perspektivisch gar nicht erst entstehen zu lassen, etwa durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Fachleute allerdings gehen davon, dass ohne den Einsatz von CCS die Klimaziele der Bundesregierung und des Pariser Abkommens nicht erreicht werden können.