Von der Erwerbstätigkeit zur Rente

Von der Erwerbstätigkeit zur Rente

Für viele Menschen ist der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ein bedeutender Wechsel. Jahrzehntelang war die Erwerbstätigkeit ein zentraler Bestandteil des Alltags. Mit dem Eintritt in die Rente verändert sich nicht nur der Tagesrhythmus, sondern oft auch die finanzielle Situation. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig mit den neuen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Reflexionsfragen 
Nehmt euch Zeit für die folgenden Fragen. Sie helfen, Klarheit über Budget, Ziele, Wissen und finanzielle Entscheidungen zu gewinnen.
- Habe ich einen vollständigen Überblick über meine Einnahmen, Ausgaben und Reserven?
- Was ist mir im Ruhestand wichtig und wofür möchte ich mein Geld nutzen?
- Verstehe ich meine Rentenbezüge, Versicherungen und Finanzprodukte?
- Wo könnte ich mir weitere Informationen holen, um bessere Entscheidungen zu treffen?

Altersteilzeit

Bereits vor dem Renteneintritt besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren.

Die Altersteilzeit ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr möglich, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. 

Folgende Varianten sind möglich:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit: Die Arbeitszeit wird über einen längeren Zeitraum hinweg (meist zwei bis fünf Jahre) gleichmäßig reduziert – in der Regel auf 50 % der ursprünglichen Stunden.
  • Blockmodell: Die gesamte Altersteilzeit wird in zwei Phasen unterteilt: Zunächst wird in Vollzeit gearbeitet, anschließend folgt eine Freistellungsphase mit 0 % Arbeitszeit bei weiterlaufender Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Alternatives Modell: Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Verteilung der Arbeitszeit auch individuell vereinbaren. 

Bei der Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um 20 % des reduzierten Gehalts aufgestockt. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Zu beachten ist außerdem, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie Weihnachtsgeld, in der Altersteilzeit entfallen können.

Zu beachten ist, dass die Altersteilzeit grundsätzlich eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist und kein gesetzlicher Anspruch besteht. 

Renteneintritt

Die Regelaltersrente kann in Deutschland derzeit mit 66 Jahren und zwei Monaten (für den Jahrgang 1959) bezogen werden. Das Renteneintrittsalter wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Voraussetzung für den Rentenbezug ist eine Mindestversicherungszeit von 60 Monaten (sogenannte Wartezeit). 

Zu den anrechenbaren Zeiten für die Rente gehören:

  • Beschäftigungszeiten mit Sozialversicherungspflicht
  • Kindererziehungszeiten (je Kind bis zu drei Jahre, zusätzlich bis zu zehn Jahre Berücksichtigungszeiten möglich; Beantragung mit einer Kontenklärung)
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosen- oder Krankengeld
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit freiwilliger Rentenversicherung
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Wehr- oder Zivildienstzeiten

Zusätzlich zur regulären Altersrente gibt es noch einige andere Varianten, u. a. Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie die Altersrente für Bergleute, für die besondere Regelungen gelten.

Höhe der Rente

Die Höhe eurer späteren Rente hängt vor allem davon ab, wie lange ihr gesetzlich versichert wart, wie viel ihr verdient habt und wann ihr in Rente geht. Im Durchschnitt liegt die Altersrente in Deutschland derzeit bei etwa 1.160 € monatlich – mit deutlichen Unterschieden zwischen Ost und West und zwischen Männern und Frauen.

Ein Rentenrechner zeigt euch, wie hoch eure gesetzliche Rente voraussichtlich ausfällt und ob ihr zusätzlich vorsorgen solltet. In den meisten Fällen ist das dringend zu empfehlen.

Daumenregel: Klares Bild für gute Entscheidungen
Ich informiere mich noch vor Renteneintritt über meinen voraussichtlichen Rentenbetrag und plane meine weiteren Schritte entsprechend.

In Deutschland gibt es keine festgelegte Mindestrente. Wer jedoch im Alter mit der Rente und anderen Einkünften (wie z. B. Unterhalt oder Mieteinnahmen) unter einem bestimmten Betrag liegt, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Der Antrag auf Grundsicherung wird in der Regel zusammen mit dem Rentenantrag gestellt.       

Achtung: In der Renteninformation findet ihr Bruttobeträge. Das bedeutet, dass von dieser Summe noch Abzüge vorgenommen werden, bevor das Geld auf eurem Konto landet. Konkret werden gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Dadurch verringert sich die tatsächliche Auszahlung eurer Rente.

Erwerbstätigkeit in der Rente

Seit dem 1. Januar 2023 können Rentnerinnen und Rentner in Deutschland neben ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Dies gilt auch, wenn sie eine vorgezogene Altersrente beziehen. Die zuvor geltenden Hinzuverdienstgrenzen wurden aufgehoben. Das bedeutet, dass zusätzliche Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nicht mehr zu einer Kürzung der Rente führen.

Aber: Zusätzliche Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit im Ruhestand werden zusammen mit der Rente versteuert. Wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gesamtbetrag des Einkommens und dem individuellen Steuersatz.

Diese Regelung gilt bundesweit und ermöglicht es euch, individuell zu entscheiden, ob und wie viel ihr im Ruhestand hinzuverdienen möchtet. 

Achtung: Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung gelten andere Regelungen.

Teilrente

Mit der Teilrente kann der Renteneintritt flexibler gestaltet werden. 

Ein Anspruch auf Teilrente besteht, wenn die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind. Sie ermöglicht es, die Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig eine anteilige Altersrente zu beziehen. 

Dieses Modell bietet insbesondere jenen eine attraktive Option, die noch nicht vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden möchten, aber bereits die Voraussetzungen für einen Rentenbezug erfüllen.

Erster Tag in Rente – was nun?

Erster Tag in Rente – was nun?

Der erste Tag im Ruhestand fühlt sich für viele ein bisschen so an wie der erste Ferien- oder Urlaubstag: keine Termine, kein Wecker. Dafür ist endlich Zeit für Dinge, die im Arbeitsalltag zu kurz kamen. Doch mit dem neuen Lebensrhythmus kommen auch neue Fragen – gerade, wenn es um eure Finanzen geht.

Vielleicht habt ihr vor, mehr zu reisen, ein neues Hobby auszuprobieren oder euch ehrenamtlich zu engagieren. Vielleicht freut ihr euch darauf, öfter mal essen zu gehen, Theater zu besuchen oder euch einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen. All das ist wunderbar, aber es kostet auch Geld.

Gerade in den ersten Monaten nach dem Renteneintritt steigen die Ausgaben oft unbemerkt an, weil plötzlich mehr Freizeit zur Verfügung steht. Umso wichtiger ist es, euer Haushaltsbudget an die neue Lebenssituation anzupassen.

Reflexionsfragen
Folgende Überlegungen sind sinnvoll, um in der neuen Lebenssituation den Überblick zu behalten: 
- Wie viel Geld steht mir monatlich tatsächlich zur Verfügung (Einnahmen abzüglich der Fixkosten)?
- Wo entstehen durch neue Hobbys, Vorhaben oder Reisen zusätzliche Kosten?
- Gibt es laufende Kosten, die jetzt nicht mehr nötig sind oder angepasst werden können: etwa Berufsunfähigkeitsversicherung, Monats- oder Jahreskarte für den Arbeitsweg, Beiträge für Berufsverbände oder Abos?
- Hast du bereits recherchiert, wo es Ermäßigungen für Menschen in Rente gibt – etwa für den Nahverkehr, Museen oder Sportangebote?

Tipp: Viele Bibliotheken, Vereine und Volkshochschulen bieten kostengünstige oder kostenlose Aktivitäten speziell für die ältere Generation an. Auch ein Ehrenamt oder eine nebenberufliche Tätigkeit können nicht nur sinnvoll, sondern auch finanziell interessant sein – solange sie gut in euren Alltag passen.

Wohnen und Leben im Alter

Wohnen und Leben im Alter

Mit zunehmendem Alter verändern sich die eigenen Bedürfnisse, auch was das Wohnen betrifft. Die bisherige Wohnung oder das Eigenheim, ist im Alter vielleicht nicht mehr die beste Lösung: zu viele Treppen, zu weit weg von Unterstützung oder zu groß geworden.

In Deutschland gibt es verschiedene Wohn- und Betreuungsformen, die älteren Menschen mehr Sicherheit, Komfort und Gemeinschaft bieten können – je nachdem, wie selbstständig jemand noch ist und wie viel Unterstützung im Alltag benötigt wird.

Senioren-Wohngemeinschaften

Für Menschen, die nicht allein, aber auch nicht im Heim leben möchten, bietet sich diese Option an. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer. Küche und Gemeinschaftsräume werden geteilt. Das bietet Gesellschaft und gegenseitige Unterstützung und hilft besonders bei kleineren Einschränkungen im Alltag.

Generationenübergreifendes Wohnen

Jüngere und ältere Menschen leben bewusst in einer Hausgemeinschaft zusammen, allerdings meist in getrennten Wohnungen, aber mit Kontakt zueinander. Das Konzept setzt auf gegenseitige Hilfe: die einen bringen Erfahrung, die anderen Energie mit.

Betreutes Wohnen

Diese Option ist geeignet für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind, aber bestimmte Services schätzen wie z. B. Notrufsysteme, hauswirtschaftliche Hilfe oder Pflege auf Abruf. Meist handelt es sich um barrierefreie Wohnungen mit Serviceangeboten, die teilweise auch öffentlich gefördert werden.

24-Stunden-Betreuung zu Hause

Wenn der Pflegebedarf steigt, aber der Wunsch besteht, in der vertrauten Umgebung zu bleiben, kann eine sogenannte Rund-um-die-Uhr-Betreuung sinnvoll sein. Hier wohnen Betreuungskräfte abwechselnd mit im Haushalt und unterstützen bei Pflege und im Alltag.

Alten- und Pflegeheime

Wenn das Leben allein nicht mehr möglich ist – etwa bei hohem Pflegegrad, Demenz oder ständiger medizinischer Betreuung –, kann ein Pflegeheim die beste Option sein. Dort gibt es professionelle Pflege rund um die Uhr, soziale Angebote und medizinische Versorgung.

Informiert euch frühzeitig über Wohnformen, Fördermöglichkeiten und regionale Angebote. Vieles ist davon abhängig, welchen Pflegegrad ihr habt oder ob bereits eine Pflegestufe beantragt wurde. Für Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen kann Wohngeld eine wichtige Unterstützung sein. 

Daumenregel: Ich kenne meine Bedürfnisse
Meine Bedürfnisse verändern sich mit jeder Lebensphase. Im Alter brauche ich andere Dinge als vorher. Ich entwickle ein gute Vorstellung davon, welche Ansprüche ich in den nächsten Jahren haben werde und wie diese am besten gedeckt werden: finanziell und organisatorisch.

Rechtliche Fragen

Rechtliche Fragen

Mit dem Älterwerden verändern sich nicht nur körperliche und finanzielle Bedürfnisse, auch andere rechtliche Fragen gewinnen an Bedeutung. Wer frühzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass im Fall der Fälle nach den eigenen Wünschen gehandelt wird. Ihr solltet folgende zentralen Fragen berücksichtigen:

In einer Patientenverfügung könnt ihr festlegen, welche medizinischen Maßnahmen ihr im Ernstfall wünscht oder ablehnt. Das betrifft zum Beispiel lebensverlängernde Behandlungen, künstliche Ernährung oder Schmerztherapie. Die Verfügung wird erst dann wirksam, wenn ihr euch selbst nicht mehr äußern könnt wie im Falle von Bewusstlosigkeit oder schwerer Erkrankung. Wichtig ist, dass die Erklärung schriftlich erfolgt und möglichst konkret formuliert ist. Eine Beratung durch Hausärztin bzw. Hausarzt oder Fachstellen ist sinnvoll.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt ihr eine Person eures Vertrauens, die eure rechtlichen Angelegenheiten regeln darf, wenn ihr dazu nicht mehr in der Lage seid, z. B. wegen Krankheit oder Nachlassen der geistigen Kräfte. Eure Angehörigen, ob Ehepartner oder Kinder, sind im Notfall nicht automatisch zur Regelung der Vermögensangelegenheiten berechtigt. Es gilt, Vorsorge für diesen Fall zu treffen: Das kann nicht nur Angelegenheiten der Gesundheitssorge (z. B. ärztliche Eingriffe) betreffen, sondern auch die Vermögenssorge (u. a. Verwaltung des Vermögens oder Vertretung gegenüber der Bank) oder Wohnungsangelegenheiten. 

Zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung müsst ihr geschäftsfähig sein. 

Wichtig: Ohne eine Vollmacht kann es sein, dass ein Gericht eine Vertretungsperson für euch bestimmt.
Mit einer Vollmacht könnt ihr das vermeiden und selbst entscheiden, wem ihr diese wichtige Aufgabe anvertraut. 

Wenn ihr einer vertrauten Person eine Vollmacht für eure Bankgeschäfte erteilen möchtet, solltet ihr zusätzlich die speziellen Formulare eurer Bank für eine sogenannte „Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ verwenden. Diese Vollmacht gilt für bestimmte Bankgeschäfte. Welche das sind, ist im Text der Vollmacht genau aufgelistet. Die bevollmächtigte Person darf dann zum Beispiel von eurem Konto Geld überweisen, Bargeld abheben oder Rechnungen bezahlen.

Es wird empfohlen, dass ihr gemeinsam mit der Person, der ihr die Vollmacht geben möchtet, zur Bank geht. So lassen sich mögliche spätere Zweifel an der Gültigkeit der Vollmacht vermeiden.

 

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag könnt ihr regeln, was nach eurem Tod mit eurem Vermögen geschieht. Ihr könnt selbst bestimmen, wer erbt oder ob bestimmte Personen etwas Bestimmtes erhalten sollen. Ein handschriftliches Testament müsst ihr vollständig eigenhändig schreiben, mit Ort und Datum versehen und unterschreiben. Alternativ könnt ihr ein Testament notariell erstellen lassen (öffentliches Testament). Das schafft zusätzliche rechtliche Sicherheit. Achtet darauf, dass euer Testament gut auffindbar ist oder im „Zentralen Testamentsregister“ hinterlegt wird. Ohne entsprechendes Dokument wird das Erbe nach gesetzlichen Bestimmungen verteilt.

Ein Erbvertrag ist eine verbindlichere Alternative zum Testament. Er wird gemeinsam mit einer oder mehreren Personen abgeschlossen und muss notariell beurkundet werden. Anders als ein Testament lässt er sich nicht ohne Weiteres allein widerrufen. Ein Erbvertrag eignet sich besonders, wenn ihr feste Absprachen treffen möchtet, etwa im Rahmen von Pflege, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder Nachfolge im Familienbetrieb.

Challenge
Überlegt, wer euch im Ernstfall vertreten soll, was euch in medizinischen Ausnahmesituationen wichtig ist und wie ihr euren Nachlass regeln möchtet. Nehmt euch Zeit, eure Wünsche schriftlich festzuhalten und besprecht sie mit den Menschen, die euch nahestehen. Je früher ihr euch darum kümmert, desto besser seid ihr – und eure Angehörigen – vorbereitet.

Pflege

Pflege

Mit zunehmendem Alter wird es für viele schwieriger, den Alltag allein zu bewältigen. Ob bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei gesundheitlichen Herausforderungen – irgendwann ist Unterstützung nötig. Diese Hilfe hat ihren Preis, unabhängig ob es um ambulante Pflegedienste, „Essen auf Rädern“ oder eine 24-Stunden-Betreuung geht.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Versicherungsleistung, die pflegebedürftigen Menschen hilft, notwendige Betreuung und Hilfen selbst zu organisieren und zu bezahlen.

Um Pflegegeld zu erhalten, muss die häusliche Pflege eigenständig organisiert werden, beispielsweise durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen, und es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Über den Betrag kann frei verfügt werden.

Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es die Möglichkeit ambulanter Pflegesachleistungen. Das sind Zahlungen, die für die Bezahlung von professionellen Pflegediensten verwendet werden, die die Pflege übernehmen. Auch hier richtet sich Anspruch und Höhe der Leistung nach dem Pflegegrad. 

Eine weitere Möglichkeit ist ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung, der auf Antrag für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 ausgezahlt werden kann, um die häusliche Pflege zu erleichtern und eine selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person zu fördern.

Vollstationäre Pflege
Wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad und sind pauschal festgelegt. Sie decken aber nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten. Der verbleibende Eigenanteil muss selbst getragen werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten zusätzlich Zuschläge zur Absenkung des Eigenteils.

Pflege von Angehörigen

Wenn ihr euch um pflegebedürftige Angehörige kümmert, kann das euren Alltag stark beeinflussen, auch finanziell. Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben den Job ganz auf, um für Eltern, Partner und Partnerinnen oder andere nahestehende Menschen da zu sein. Die Folge: weniger Einkommen heute und damit auch weniger Rente später. Besonders häufig betrifft es Frauen, die sich zusätzlich zur Kinderbetreuung oft auch um die Pflege in der Familie kümmern.

Auch hier gibt es rechtliche Regelungen und Unterstützung. Informiert euch darüber fundiert, um sicherzustellen, dass eure eigene finanzielle Absicherung gegeben ist.

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Andrea Grabner

Kontakt

Andrea Grabner

Leiterin Finanzbildung