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Zu Beginn der Sitzungswoche hat der Finanzausschuss des Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente geladen. In der Anhörung wurde deutlich, dass mit dem Gesetzentwurf ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der privaten Altersvorsorge unternommen wird. Nun gilt es, die Beratungen zügig abzuschließen und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr finanzieller Bildung, insbesondere bei jungen Menschen, zu leisten. Einfacher Zugang und digitale ProzesseDie Frühstartrente ist ein geeignetes Instrument, um Kindern und Jugendlichen nicht nur beim ersten Schritt zur privaten Altersvorsorge behilflich zu sein, sondern auch, um damit den Grundstein für eine angemessene finanzielle Bildung in der breiten Bevölkerung zu legen. So werden nun auch Eltern, die sich bisher noch nicht für Anlagemöglichkeiten am Kapitalmarkt interessiert haben, durch diese spezielle Förderung für ihre Kinder mit dem Thema in Berührung kommen. Um die maximale Wirkung zu erzielen, ist es wichtig, dass die Zugangshürden so gering wie möglich ausfallen. Dies kann zum Beispiel durch einen vollständig digital möglichen Vertragsabschluss und die konsequente Nutzung bereits vorhandener staatlicher Register und Identitätslösungen sichergestellt werden. Sinnvoll ist die bereits im Gesetzentwurf vorgesehene digitale Anspruchsprüfung mit Hilfe der steuerlichen Identifikationsnummer, Wohnsitz und Geburtsdatum. Dieses Verfahren bietet sich auch für eine digitale Kundenidentifizierung durch den Anbieter an, wodurch die Bürokratiekosten reduziert werden können. Vor diesem Hintergrund ist auch ein in die staatlichen Identitätsinfrastrukturen integrierter digitaler Nachweis der Erziehungsberechtigung ein sinnvoller weiterer Schritt. Wirtschaftlich tragfähiges und bürokratiearmes AngebotDas vorgesehene Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten geht über den bereits geltenden Kostendeckel für das Standarddepot hinaus. Es erschwert ein wirtschaftlich tragfähiges Angebot und könnte dazu führen, dass Anbieter Leistungen unter ihren tatsächlichen Kosten erbringen müssen. Dies gilt insbesondere für freiwillige private Zuzahlungen, die den staatlichen Zuschuss nicht mindern. Derartige Kostenverbote können zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den unterschiedlichen Anbietergruppen führen. Auch Melde-, Rückforderungs- und Informationsprozesse sollten auf das notwendige Maß beschränkt werden. Unnötige Meldungen und doppelte Prüfungen erhöhen den technischen und administrativen Aufwand, ohne einen Mehrwert für die Anspruchsberechtigten zu schaffen. Zudem müssen die tatsächlichen Implementierungs- und Folgekosten realistisch ermittelt werden. Diese entstehen durch neue digitale Abschlussstrecken, Schnittstellen, Informationspflichten und Verwaltungsprozesse für Minderjährigenverträge.
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