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19. März 2026
Aktuelles Stichwort: Für eine starke, einheitliche KI-Aufsicht im Finanzsektor
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Deutschland entscheidet jetzt, wie die Marktüberwachung für KI verantwortungsvoll und zugleich innovationsfreundlich umgesetzt wird. Damit die Finanzbranche schnell, sicher und ohne überflüssige Bürokratie arbeiten kann, sollten bestehende Aufsichtsstrukturen genutzt werden, anstatt eine weitere Aufsichtsbehörde für den Sektor zu schaffen. Nur so kann eine effiziente, schlanke und wettbewerbsfähige KI‑Nutzung im Finanzsektor ermöglicht werden. Nutzung bestehender Aufsichtsstrukturen, statt neuer Behörde Eine Aufsicht durch zwei Behörden führt zu Abgrenzungsproblemen und erheblichem Mehraufwand. Der aktuelle Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung teilt die Zuständigkeit im Finanzbereich zwischen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Bundesnetzagentur auf. So würde die BaFin etwa für KI‑gestützte Kreditwürdigkeitsprüfungen zuständig sein, während die Bundesnetzagentur KI‑Systeme im Personalbereich überwachen würde. Das erzeugt Doppelregulierung, unterschiedliche Prüfmaßstäbe und vermeidbare Konflikte. Des Weiteren zwingt die parallele Aufsicht Unternehmen dazu, Prozesse mehrfach abzustimmen. Dies führt zu ineffizienter Doppelarbeit und unnötigen Belastungen. Obwohl es das formulierte Ziel der Bundesregierung ist, Doppelstrukturen zu vermeiden und bestehende Expertise bei den bereits existierenden Marktüberwachungsbehörden zu nutzen. So könnten die bekannten behördlichen Ansprechpartner bestehen bleiben und die KI-Verordnung mit abdecken (One-Stop-Shop). Eine weitere Behörde für den Finanzsektor würde das Ziel eines unkomplizierten und innovationsfreundlichen Regulierungsrahmens konterkarieren. Die BaFin kennt die Strukturen der Branche seit vielen Jahren und beaufsichtigt bereits die relevanten Risikorahmenwerke. Sie ist daher mit den Geschäftsmodellen und internen Prozessen der Banken, sowie den branchenspezifischen Risiken bestens vertraut. Der entscheidende Vorteil ist hier, dass die BaFin die Überwachung sämtlicher KI‑Anwendungen in Finanzinstituten einheitlich in bereits bestehende Aufsichtsprozesse integrieren kann.
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