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Semesterstart: So gelingt die Finanzplanung!

Kathleen Altmann
Kathleen Altmann

Studieren heißt nicht nur lernen, sondern zunächst einmal rechnen. Schließlich liegen die Lebenshaltungskosten nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks bei durchschnittlich 990 Euro im Monat. Viele Studierende können von ihren Eltern finanziell nur begrenzt unterstützt werden. Wie lässt sich das Studium clever finanzieren und das monatliche Budget aufbessern?

Überblick verschaffen: Einnahmen und Ausgaben berechnen

Zunächst ist es wichtig, einen Blick auf die eigenen Finanzen zu werfen. Welche Einnahmen gibt es und vor allem: Welche Ausgaben kommen auf die und den Studierenden zu? Folgende Fragen können bei der Orientierung helfen:

  • Wie viel Unterhalt von den Eltern steht monatlich zur Verfügung? 
  • Wie hoch ist die ortsübliche Miete für ein WG-Zimmer oder für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim? 
  • Mit welchen Ausgaben für Lebensmittel muss gerechnet werden? 
  • Welche Kosten für Semestergebühren, Notebook, Bücher und Schreibmaterial kommen auf die Studierenden zu?
  • Wie viel Budget sollte für Freizeitaktivitäten übrigbleiben?

So können sich Studierende einen Überblick über mögliche Kosten verschaffen und gegebenenfalls ihre Vorstellungen und Ansprüche anpassen. Wenn die finanzielle Unterstützung der Eltern nicht ausreicht, um den Unialltag zu finanzieren, kann auf verschiedene Geldquellen zurückgegriffen werden:

Studium mit BAföG finanzieren

Studierende, bei denen die finanziellen Mittel der Familie nicht ausreichen, um das Studium zu finanzieren, sind berechtigt, finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten.

Wohnen Studierende nicht mehr bei den Eltern, gibt‘s monatlich bis zu 855 Euro vom Staat. Dieser Höchstsatz liegt ab 25 Jahren sogar bei 992 Euro. Der Vorteil des BAföGs: Die Hälfte des Zuschusses ist geschenkt, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen vergeben. Von der Darlehenssumme müssen insgesamt maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden.

Eine gute Nachricht ist, dass Studierende auch zum BAföG monatlich bis zu 556 Euro hinzuverdienen können, ohne, dass es Abzüge von der BAföG-Förderung gibt.

Geld verdienen und Erfahrung sammeln: Mini- oder Werkstudentenjob

Viele Studierende in Deutschland arbeiten neben dem Studium. Mit einem Minijob dürfen Studierende zwar nur bis zu 556 Euro im Monat verdienen, sie können aber kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert bleiben. Zu beachten ist, dass auch Sonderzahlungen hinzugerechnet werden. Wer beispielsweise mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über die Grenze von 556 Euro kommt, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt.

In diesem Fall bietet sich ein Job als Werkstudentin oder Werkstudent an: Bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem (Vollzeit-)Studium sind dann erlaubt. Achtung: Wer BAföG bekommt, darf nicht mehr als 6.680 Euro im Bewilligungszeitraum (in der Regel zwei Semester) verdienen, sonst wird der Zuschuss gekürzt.

Kathleen Altmann

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Pressesprecherin

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