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So können Minderjährige im Internet bezahlen

Dirk Stein
Dirk Stein

Für Jugendliche ist es heute eine Selbstverständlichkeit mit ihrem Smartphone und über das Internet ihr gesamtes Leben zu organisieren: Von der Schul-Cloud über Chat-Gruppen mit Freunden bis hin zu zahlreichen Freizeitaktivitäten. Alles ist eng mit digitalen Angeboten verknüpft. Neben dem Umgang mit Bargeld ist es für Jugendliche heute also auch wichtig, den Umgang mit digitalen Bezahlverfahren – Schritt für Schritt und in einem dem Alter angemessenen Umfang – zu lernen. Doch wie können Minderjährige im Internet überhaupt bezahlen? Wir haben hierzu einige Informationen zusammengestellt.

Grundsätzlich dürfen Minderjährige nur über Guthaben verfügen. Deshalb sind „vorausbezahlte“ Karten wie Prepaid-Kredit- oder Guthabenkarten eine Möglichkeit, um erste Einkäufe selbständig im Internet tätigen zu können. 

Prepaid-Kreditkarte

Eine Prepaid-Kreditkarte funktioniert beim Bezahlen wie eine normale Kreditkarte. Aber mit einem entscheidenden Unterschied: Da sie über keinen Kreditrahmen verfügt, ist damit auch kein Kreditrisiko verbunden. Die Karte wird je nach Wunsch mit einem bestimmten Guthaben aufgeladen, über das anschließend verfügt werden kann. Ist das Guthaben auf der Prepaid-Kreditkarte aufgebraucht, sind auch keine Zahlungen mehr möglich.

Prepaid-Kreditkarten gibt es mittlerweile auch in Form von virtuellen Kreditkarten. Diese sind speziell auf das Bezahlen in Online-Shops ausgelegt. Hierbei wird auf die Produktion einer Plastikkarte verzichtet, und die Zahlungsdaten werden direkt zur Verfügung gestellt. Diese sind dann bei Käufen im Netz in die entsprechenden Zahlungsmasken einzugeben.

Guthabenkarten

Neben Prepaid-Kreditkarten können Jugendliche auch weitere Guthabenkarten nutzen, die zum Beispiel in Drogerie-, Elektronik- und auch Supermärkten erhältlich sind. Auch bei einigen Online-Anbietern werden Karten nach dem „Gutschein-Prinzip“ angeboten: In der Höhe des erworbenen Guthabens kann die Karte dann z.B. für die Bezahlung in einem Online-Shop eingesetzt werden.

Zusatzkreditkarte der Eltern

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine auf das Konto der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter bezogene sogenannte „Zusatzkreditkarte“ auszustellen, wenn der oder die Kontoinhaber dies autorisieren. Eine solche Konstellation bietet sich aber sicherlich nur in besonderen Fällen an. Schließlich hätte eine solche Kreditkarte die gleichen Funktionen wie die einer normalen Kreditkarte für Erwachsene – die gesetzlichen Vertreter müssten also die Verantwortung und das Risiko für alle Ausgaben ihres Kindes übernehmen. 

Eltern sollten ihre Kinder bei den ersten eigenen Einkäufen im Netz begleiten. Denn hierbei gibt es einige grundsätzliche Regeln zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Prüfung, ob es sich um einen vertrauenswürdigen Online-Shop handelt und das Angebot seriös ist. 

Auf diese Weise können Minderjährige auch bei Online-Einkäufen Schritt für Schritt selbständig werden und den richtigen Umgang mit Geld lernen – neben dem Taschengeld und erstem eigenen Konto ein weiterer Baustein für ihr späteres eigenes finanzielles Leben.

Kathleen Altmann

Kontakt

Kathleen Altmann

Pressesprecherin

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