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Im Meldewesen tut sich was

31.08.2022Artikel
Silvia Schütte
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Im Juli 2022 hat die BaFin die Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie zur Neuausrichtung des bankaufsichtlichen Meldewesens“ veröffentlicht. Sind damit die seit vielen Jahren von der Kreditwirtschaft geforderten Entlastungen im Meldewesen in greifbare Nähe gerückt? 

Ausgangslage

Aktuell ist das Meldewesen für Banken stark fragmentiert, zudem haben sich Meldeumfang und Meldefrequenz in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Der Aufwand für regulatorische Meldungen an verschiedene Aufsichtsbehörden verlangt einen extrem hohen Ressourceneinsatz und steigt beständig, ohne dass ein Ende absehbar wäre. Und trotz dieses Aufwandes wird der Analysebedarf der Aufsicht durch die umfangreichen Regelmeldungen nicht vollständig erfüllt. Es tun sich immer wieder Informationslücken auf, die zusätzliche und für die Institute belastende Ad-hoc-Abfragen nach sich ziehen. 

Langjährige Forderungen nach einem integrierten Meldewesen

Bereits im Oktober 2018 hat die europäische Finanzindustrie daher die Behörden im EU-Finanzsektor aufgefordert, ein integriertes, standardisiertes und einheitliches Rahmenwerk für Meldeanforderungen zu entwickeln. Damit sollten im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt werden: einerseits die Verbesserung der Datenqualität und andererseits die Reduzierung der Belastungen für die Institute. 

Auch der Bankenverband hat diese Forderungen aufgegriffen und prominent auf nationaler Ebene platziert. Die Botschaft ist bei den Aufsichtsbehörden angekommen. Sowohl die europäische Bankaufsichtsbehörde EBA als auch die europäischen Zentralbanken (ESCB) haben Projekte und Diskussionen gestartet, die die Weiterentwicklung und Integration des bankaufsichtlichen und statistischen Meldewesens zum Ziel haben. Diese europäischen Initiativen könnten jetzt befeuert werden durch die Resultate der BaFin-Machbarkeitsstudie. 

Die BaFin-Machbarkeitsstudie

Die BaFin hat ihre umfangreiche Machbarkeitsstudie zusammen mit der Bundesbank und mit Unterstützung durch das Beratungsunternehmen Accenture durchgeführt. Beteiligt waren ferner fünf Kreditinstitute sowie Rechenzentren und Verbände. Im Rahmen der Studie wurde untersucht, wie der gesamte Meldewesen-Prozess (inklusive sämtlicher Teilschritte wie Datentransformation, Datenmodell, Erstellung der Meldung, Qualitätssicherung etc.) so gestaltet werden kann, dass folgende drei Ziele erreicht werden:

  1. Entlastung der Institute (und Aufsicht),
  2. Verbesserung der Analysefähigkeit der Aufsicht,
  3. Interoperabilität mit EU-Entwicklungen.

Einfaches Szenario: Aufsicht erstellt Meldetemplates

Zunächst wurde ein Szenario entworfen, das keine Änderung des aktuellen EU-Rechtsrahmens erforderlich macht, da die bekannten Template-basierten Meldungen beibehalten werden. In diesem Szenario liefern die Institute ihre Daten in granularer Form an die Aufsicht, und die Aufsicht erstellt hieraus die Meldetemplates. Da die Verantwortung für korrekte Meldungen letztlich beim jeweiligen Institut verbleibt, müssen die von der Aufsicht befüllten Templates zur Plausibilisierung und Freigabe an die Institute zurückgespielt werden (Freigabe-Schleife oder Feedback-Loop). Es stellte sich heraus, dass dieses Szenario zu Doppelbelastungen bei den Instituten führt, da diese die granularen Daten qualitätssichern und zusätzlich die von der Aufsicht bereitgestellten Templates freigeben müssen. 

Radikales Szenario: Wegfall der Meldetemplates 

Ein wesentliches Ergebnis der Studie ist somit, dass nur eine radikale Änderung des herkömmlichen Meldeprozesses, d.h. ein Verzicht auf die bisherigen Meldetemplates, eine tatsächliche Entlastung verspricht. Der Wegfall der Templates wäre ein Paradigmenwechsel und liefe auf eine völlige Neuausrichtung des Meldewesens hinaus. In einer neuen Meldewesen-Welt ohne Templates würden die Institute ihre granularen Daten an die Aufsicht übermitteln. Die Aufsicht würde aus diesem granularen Datenkranz Daten für unterschiedliche Aufsichtszwecke extrahieren und aggregieren. Einige Aggregate bzw. Kennzahlen, wie z.B. Eigenkapitalquoten, Liquiditätsdeckung oder GuV, haben allerdings eine dermaßen hohe Bedeutung für die Institute, dass eine Berechnung durch das Institut selbst vorgenommen werden müsste (Anchor Values). Im Ergebnis erscheint daher ein sogenanntes Mixed-granulares Datenmodell mit einer Mischung aus granularen Daten und einer noch zu bestimmenden Anzahl von Anchor Values der beste Weg hin zum integrierten Reporting. 

Offene Fragen

Die Studie hat ferner gezeigt, dass ein Pull-Ansatz, bei dem die Aufsicht die Daten aus den Datenbeständen der Institute zieht, nicht praktikabel ist. Auch in der neuen Meldewesen-Welt würden die Daten weiterhin von den Instituten an die Aufsicht geliefert. Die Datenbereitstellung sollte an einer zentralen Stelle, dem sogenannten Single Entry Point, erfolgen. Zur konkreten Ausgestaltung des Single Entry Points sind sicherlich noch viele Diskussionen notwendig. Dies gilt auch für die Bestimmung der Anchor Values, die Festlegung auf ein Datenmodell und die Anforderungen an die Qualitätssicherung der granularen Daten. Es gibt also noch viel zu tun. 

Die europäische Perspektive

Ziel der Machbarkeitsstudie war es nicht, eine einfache Lösung für das komplexe und vielschichtige Thema Meldewesen zu präsentieren, sondern vielmehr Perspektiven für eine Neuausrichtung aufzuzeigen. Dies ist zweifelsohne gelungen. Die Machbarkeitsstudie hat eindrucksvoll gezeigt, dass ein Meldewesen ohne Templates praktisch umsetzbar ist und funktioniert. 

Gleichzeitig fügen sich die Ergebnisse der Studie in die bereits laufenden europäischen Vorhaben ein. Die Erkenntnisse aus der BaFin-Studie sind diesbezüglich eindeutig: Eine nationale Sonderlösung ist nicht zielführend. Das Alignment mit den europäischen Initiativen ist essenziell. Die BaFin-Studie kann hier einen wertvollen Beitrag zur Fortführung und Intensivierung der ohnehin stattfindenden europäischen Vorhaben leisten. Zu nennen sind vor allem die von der EBA im Dezember 2021 veröffentlichte Machbarkeitsstudie (Feasibility Study) und das von der EZB bzw. dem ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) verfolgte Konzept des Integrated Reporting Framework (IReF). Es gilt also, die aus der Machbarkeitsstudie gewonnenen Erkenntnisse in den europäischen Prozess einzubringen und gemeinsam zu bewerben.