Struktur des Bankenverbands
Der Verband wird von einer vierköpfigen Geschäftsleitung geleitet. Dazu gehören der Hauptgeschäftsführer sowie die drei Geschäftsbereichsleiterinnen und -leiter.
Nach der Satzung des Bankenverbandes sind die Mitgliederversammlung, die Delegiertenversammlung, der Vorstand, das Präsidium und die Geschäftsführung die wichtigsten Gremien.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Bankenverbandes. Sie tritt alle drei Jahre zusammen und wählt die Mitglieder der Delegiertenversammlung. Daneben entscheidet sie über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedsverbänden, den Ausschluss von Mitgliedern sowie die Auflösung des Verbandes.
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den von der Mitgliederversammlung gewählten Delegierten und den Vorsitzenden der Mitgliedsverbände zusammen. Sie findet jährlich statt. Zu ihren Aufgaben gehören die Wahlen des Vorstands und der Mitglieder der Arbeitsausschüsse sowie Beschlussfassungen über Satzungsänderungen. Daneben ist sie auch für die Feststellung der Jahresrechnung und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge zuständig.
Vorstand
Der Vorstand wird aus der Mitte der Delegiertenversammlung gewählt. Ihm gehören je ein Mitglied der Geschäftsleitungen der Großbanken, fünf Mitglieder der Geschäftsleitungen von Regionalbanken und Auslandsbanken sowie zwei Mitglieder der Geschäftsleitungen von Privatbankiers an. Der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes ist ebenfalls Vorstandsmitglied.
Das Präsidium besteht aus dem ehrenamtlichen Präsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern. Die drei Personen werden vom Vorstand aus den Vorstandsmitgliedern gewählt. Im Präsidium sollen je ein Vertreter der Großbanken, der Regionalbanken und der Privatbankiers sein.