Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Ziel der eIDAS-Verordnung, durch die Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUDI) die notwendigen Rahmenbedingungen für die weitere Digitalisierung öffentlicher und privater Dienstleistungen sowie von Geschäftsprozessen in der EU zu schaffen. Die Akzeptanz der EUDI-Wallet durch private Anbieter und Bank- und anderen Finanzdienstleister kann durch neue Anwendungsfälle zu besserem Kundenerlebnis und hoher Sicherheit beitragen. Eine obligatorische umfassende und ungenaue Forderung für die Integration von EUDI-Wallets im Zahlungsverkehr würde die Mitgliedstaaten jedoch vor erhebliche technische Schwierigkeiten stellen und einen neuen Bedarf für eine Entlastung vom Haftungsrisiko schaffen. Zusätzlich muss auch die Kompatibilität der nationalen eID-Systeme gelöst werden. Die Entwürfe zur eIDAS-Verordnung, die derzeit im Parlament und im Rat diskutiert werden, berücksichtigen leider nicht die Bedenken der DK und die angesprochene Komplexität des Einsatzes der EUDI-Wallet für Zahlungen. Die DK fordert den Gesetzgeber daher auf, ihre Argumente zu berücksichtigen und die Vorschläge in diesen Punkten zu überarbeiten.