Stellungnahme

IDW BFA 2 n.F. - Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten

DK - Stellungnahme

Profilbild Ingmar Wulfert
Ingmar Wulfert

Für die Deutsche Kreditwirtschaft ist nicht ganz ersichtlich, warum die Neufassung zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt. Der Entwurf referenziert auf Regelungen der CRR beziehungsweise auf bankaufsichtliche Vorgaben im Hinblick auf das Marktrisiko/FRTB. Mitte 2025 wird die Europäische Kommission voraussichtlich einen Delegierten Rechtsakt vorlegen, mit dem die Regelungen zum Marktrisiko nochmal inhaltlich angepasst werden sollen. Darüber hinaus ist u.a. unklar, warum Kryptowerte pauschal nicht unter den verwendeten Begriff des Finanzinstruments fallen sollen.

Stellungnahme - IDW BFA 2 n.F.

PDF
Profilbild Ingmar Wulfert

Kontakt

Ingmar Wulfert

Bankenaufsicht und Bilanzierung

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK zur Prüfung steuerlicher Verrechnung von Aktienverlusten

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die aktuelle steuerliche Behandlung von Aktienverlusten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung zu der Frage, ob die eingeschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten aus Aktienveräußerungen gegen den Gleichheitssatz verstößt.