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IDW BFA 2 n.F. - Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten

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Für die Deutsche Kreditwirtschaft ist nicht ganz ersichtlich, warum die Neufassung zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt. Der Entwurf referenziert auf Regelungen der CRR beziehungsweise auf bankaufsichtliche Vorgaben im Hinblick auf das Marktrisiko/FRTB. Mitte 2025 wird die Europäische Kommission voraussichtlich einen Delegierten Rechtsakt vorlegen, mit dem die Regelungen zum Marktrisiko nochmal inhaltlich angepasst werden sollen. Darüber hinaus ist u.a. unklar, warum Kryptowerte pauschal nicht unter den verwendeten Begriff des Finanzinstruments fallen sollen.

Stellungnahme - IDW BFA 2 n.F.

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