Stellungnahme

Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Der bürokratische Aufwand sollte auch für die in Deutschland ansässigen Berichtspflichtigen unbedingt auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt werden.

Um das Ziel einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben zu erreichen, sollten folgende zentrale Punkte angepasst bzw. präzisiert werden: 

  1. Kein Goldplating für kleine und nicht-komplexe Institute: SNCI mit mehr als 500 Beschäftigten sollten auch für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 nach alter Rechtslage berichten
  2. Klarstellung notwendig: Keine Änderungen bei der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichtes
  3. Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben beschränken 
  4. Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz auf die „bedeutsamsten“ qualitativen Angaben begrenzen

Downloads

Stellungnahme zur Corporate Sustainability Reporting Directive

PDF

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK zu dem Berichtsentwurf des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments

Vorschlag für eine Verordnung über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen

Mit dieser Stellungnahme hat die deutsche Kreditwirtschaft zu den insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X.) des Berichtsentwurfs des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen – „EU Inc.“ Stellung genommen.