Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Der bürokratische Aufwand sollte auch für die in Deutschland ansässigen Berichtspflichtigen unbedingt auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt werden.
Um das Ziel einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben zu erreichen, sollten folgende zentrale Punkte angepasst bzw. präzisiert werden:
- Kein Goldplating für kleine und nicht-komplexe Institute: SNCI mit mehr als 500 Beschäftigten sollten auch für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 nach alter Rechtslage berichten
- Klarstellung notwendig: Keine Änderungen bei der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichtes
- Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben beschränken
- Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz auf die „bedeutsamsten“ qualitativen Angaben begrenzen