Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMF zum Altersvorsorgereformgesetz

Dirk Stein
Dirk Stein
Stefan Mietke
Stephan Mietke

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)“. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein wichtiger und dringlicher Schritt, um die private Altersvorsorge wesentlich attraktiver zu gestalten und den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger im Alter langfristig zu sichern. Eine zügige Verabschiedung und Umsetzung der in dem Referentenentwurf genannten Maßnahmen ist aus Sicht der DK sehr wichtig, um die steuerlich geförderte private Altersvorsorge langfristig auf ein stabiles Fundament zu stellen.

DK-Stellungnahme Reform steuerlich geförderte private Altersvorsorge

PDF

Kontakt

Dirk Stein

Dirk Stein

Leiter Retail und Verbraucherschutz

Kontakt

Stefan Mietke

Stephan Mietke

Digital Finance

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK zum Regierungsentwurf des Digitale Identitätengesetz – DIdG

Der Regierungsentwurf des Digitale Identitätengesetzes (DIdG) schafft die nationalen Rechtsgrundlagen für die EUDI-Wallet mit dem Ziel, das elektronische Identifizieren, Signieren, Siegeln und die Verwendung von digitalen Nachweisen für alle Bürger zu ermöglichen und zu vereinfachen. Für die Kreditwirtschaft sind hierbei besonders die Auswirkungen des Gesetzes auf den Zahlungsverkehr von praktischer Bedeutung. Jedoch bleibt das Verhältnis zum Zahlungsdiensterecht unklar.

Stellungnahme

DK zum Telekommunikationsgesetz vom März 2026 und zu Rufnummern-Spoofing

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt unter anderem einen rechtlichen Rahmen gegen Telefonbetrug, schützt die Verbraucher jedoch bisher nicht ausreichend effektiv davor. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) schlägt deswegen vor, das deutsche Telekommunikationsrecht so weiterzuentwickeln, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet und rechtlich in die Lage versetzt werden, moderne Authentifizierungs- und Erkennungsverfahren flächendeckend einzusetzen und ggf. auch das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) entsprechend anzupassen.