Stellungnahme

Beteiligung an der überarbeiteten Delegierten Verordnung zu Standards

für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat sich im Rahmen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) initiierten Beteiligungsverfahrens zur Überarbeitung der ESRS sowie zur EU-Taxonomie positioniert. Die DK begrüßt Ansätze zur Vereinfachung, sieht jedoch weiterhin erheblichen Bedarf an mehr Proportionalität, Klarheit und Rechtssicherheit, insbesondere bei Wesentlichkeitsanalyse, Vergleichsinformationen und der praktischen Anwendbarkeit der Vorgaben.

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Die Einführung eines vereinfachten Abwicklungsverfahrens für innovative Startups wird im Hinblick auf die die fehlende Umsetzungsreife sowie erhebliche Missbrauchsanfälligkeit weder als sinnvoll noch als erforderlich erachtet. Die Verbändestellungnahme fordert daher die vollständige Streichung des Kapitel X. Ein Bedarf wird auch im Hinblick auf gut funktionierende Insolvenzverfahren in den Mitgliedsstaaten nicht gesehen.