Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den vom IASB vorgeschlagenen Ansatz, die latenten Steuern, die sich aus der OECD-Mindestbesteuerung ergeben, zunächst nicht zu bilanzieren, sondern entsprechende Angaben im Anhang zu machen. Allerdings schätzt die DK die vom IASB genannten Offenlegungsvorschriften als deutlich zu komplex und zu detailliert ein.