Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Dezember 2022 ein Konsultationspapier zur Änderung der Durchführungsverordnung über das Benchmarking von Kreditrisiko-, Marktrisiko- und IFRS9-Modellen für das Jahr 2024 (Übung) veröffentlicht. Die wesentliche Änderung bezieht sich auf die Ausweitung der Datenerhebung für das Benchmarking von Rechnungslegungskennzahlen (IFRS9) auf High Default Portfolios (HDP).