Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf vom 9. August 2023 wird den Ergebnissen aus der Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes zumindest teilweise Rechnung getragen und eine Verbesserung des Datenschutzrechts angestrebt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass mit der Gesetzesnovelle die nach der EU-Datenschutzgrundverordnung weiterhin möglichen Gestaltungsmöglichkeiten im nationalen Recht genutzt werden. Auch wird eine Verbesserung der Kohärenz des Datenschutzes sehr unterstützt, um bürokratische Hürden abzubauen, die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung zu verbessern und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Allerdings halten wir die Streichung der bewährten Regelung zur Videoüberwachung für den nicht-öffentlichen Bereich für die Praxis der Unternehmen nicht für hilfreich. Auch bietet aus unserer Sicht das Gesetzesvorhaben die Chance, die Kohärenz in der Datenschutzaufsicht noch weiter als vorgesehen zu verbessern und bei der Verwendung von Scoringverfahren zur Kreditwürdigkeitsprüfung für Rechtssicherheit zu sorgen.