Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Gelegenheit, zu einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnungen (EU) 260/2012 sowie (EU) 2021/1230 in Bezug auf Echtzeitüberweisungen (COM(2022) 546 final) Stellung zu nehmen.