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Bewährte Sicherungssysteme und Strukturen dürfen nicht gefährdet werden

Kritik an Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review)

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Das Europäische Parlament hat heute seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt. 

Die Kommissionsvorschläge werden durch die Position des Parlaments nochmals verkompliziert und so ausgestaltet, dass sie dysfunktional wirken. Damit werden Vorgaben, die auf nationaler Ebene erfolgreich umgesetzt wurden, konterkariert oder sogar gänzlich untersagt.

„Der vom Europäischen Parlament eingeschlagene Weg würde die Leistungsfähigkeit der bewährten nationalen einlagenbezogenen Sicherungssysteme erheblich beeinträchtigen. Damit wären Strukturen des deutschen Bankenmarktes und insbesondere die Existenz der kleinen und mittleren Institute gefährdet. Zusätzlich besteht die Gefahr von Fehlanreizen (moral hazard) und einer Beeinträchtigung der Finanzstabilität insgesamt, sagt Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

Mit den nun verabschiedeten Texten zum CMDI-Review werden effiziente und schnelle Maßnahmen der bewährten Systeme unnötig verkompliziert, verlangsamt und teilweise komplett unmöglich gemacht. 

Dabei wäre ein zielgerichtetes Update des Krisenmanagements auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre durchaus zielführend gewesen. Schriever: „Unbestritten müssen Institute, sofern nicht das Insolvenzverfahren der geeignetere Weg ist, im Ernstfall sicher und effizient abgewickelt werden können. Dafür dürfen aber nicht regionale Besonderheiten in Frage gestellt werden.“

Die aufwändige Kompromissfindung im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Parlaments sowie die Vielzahl der eingebrachten Änderungsanträge im Plenum zeigen, dass die Kompromisse die damit verbundenen Auswirkungen in der Gesamtheit nicht erfassen. Sollten diese so umgesetzt werden ist zu befürchten, dass die Finanzstabilität nicht gestärkt, sondern gefährdet wird. 

Die Deutsche Kreditwirtschaft bedauert die Entscheidung des Plenums des Europäischen Parlaments. Nunmehr liegt es in den Händen des Rates der Europäischen Union, diese Entwicklungen zu überdenken und gemeinsam an Verbesserungen zu arbeiten, die die Stabilität und Sicherheit des Bankensektors in Europa ohne unnötige Belastungen für die etablierten Systeme gewährleisten.

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