Stellungnahme

DK-Stellungnahme Referentenentwurf für ein Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz

Am 10. Juni 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf des Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes veröffentlicht und die Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) spricht sich dafür aus, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (Bankenabgabe der Jahre 2011 bis 2014) an die ursprünglichen Beitragszahler zurückzuzahlen. Rückerstattete Mittel können Banken und Sparkassen zur Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation einsetzen. Angesichts der enormen Investitionssummen, die hierfür in den nächsten Jahren in der deutschen Wirtschaft erforderlich sind, wäre dies ein wichtiger Beitrag zur Transformationsfinanzierung ohne Einsatz von zusätzlichen Haushaltsmitteln und ein substanzieller Beitrag, um die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.

Downloads

DK-Stellungnahme Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz

PDF

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt das Ziel der Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980, die Prospektanforderungen zu vereinfachen, ihren Inhalt zu verschlanken und Format sowie Struktur stärker zu standardisieren.