DK-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den aktuellen Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt zur Digitalisierung und den Willen zum Bürokratieabbau. Besonders positiv bewertet wird die Abschaffung des Schriftformerfordernis zugunsten digitaler Lösungen sowie das Ziel, übermäßige Regulierung zu vermeiden.
Kritisch sieht die DK jedoch die Evaluierung eines Zinsdeckels bei Dispozinsen, da dieser den Wettbewerb verzerren könnte. Stattdessen wird ein vielfältiges Konditionenangebot als Ausdruck gesunden Wettbewerbs betont.
Zudem fordert die DK Nachbesserungen in zentralen Punkten, u a.:
- Rechtssichere Vertragsänderungen bei bestehenden Darlehensverträgen
- Praxistaugliche Regelungen zum Widerrufsrecht, Kreditwürdigkeitsprüfung und AGB Änderungsmechanismus
- Klarstellungen zu Kopplungsverbot, Diskriminierungsverbot und Restschuldversicherungen
Die DK setzt sich für eine ausgewogene, praxisnahe Umsetzung ein, die Digitalisierung, Verbraucherschutz und funktionierenden Wettbewerb gleichermaßen berücksichtigt und stärkt.
Stellungnahme Umsetzung CCD

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Jörg Buschan
Retail und Verbraucherschutz