Stellungnahme

DK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes Umsetzung Richtlinie (EU) 2023/2225

über Verbraucherkreditverträge der Bundesregierung

Jörg Buschan
Jörg Buschan

Regierungsentwurf zum Gesetz als wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung. Die vorgesehene Abschaffung von Schriftformerfordernissen zugunsten moderner, digitaler Wege stellt aus unserer Sicht eine zentrale und zukunftsweisende Maßnahme dar. Problematisch bleibt jedoch, dass künftig auch Kreditkarten (insbesondere Chargekarten) und geduldete Kontoüberziehungen vollständig unter die neuen Verbraucherkreditregeln fallen sollen – insbesondere wird hier eine umfassende Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich –, obwohl dies rechtlich nicht zwingend notwendig gewesen wäre.

DK-Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225

PDF
Jörg Buschan

Kontakt

Jörg Buschan

Retail und Verbraucherschutz

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK zum Regierungsentwurf des Digitale Identitätengesetz – DIdG

Der Regierungsentwurf des Digitale Identitätengesetzes (DIdG) schafft die nationalen Rechtsgrundlagen für die EUDI-Wallet mit dem Ziel, das elektronische Identifizieren, Signieren, Siegeln und die Verwendung von digitalen Nachweisen für alle Bürger zu ermöglichen und zu vereinfachen. Für die Kreditwirtschaft sind hierbei besonders die Auswirkungen des Gesetzes auf den Zahlungsverkehr von praktischer Bedeutung. Jedoch bleibt das Verhältnis zum Zahlungsdiensterecht unklar.

Stellungnahme

DK zum Telekommunikationsgesetz vom März 2026 und zu Rufnummern-Spoofing

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt unter anderem einen rechtlichen Rahmen gegen Telefonbetrug, schützt die Verbraucher jedoch bisher nicht ausreichend effektiv davor. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) schlägt deswegen vor, das deutsche Telekommunikationsrecht so weiterzuentwickeln, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet und rechtlich in die Lage versetzt werden, moderne Authentifizierungs- und Erkennungsverfahren flächendeckend einzusetzen und ggf. auch das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) entsprechend anzupassen.