DK-Stellungnahme zur Konsultation der EBA
Überarbeitung der EU-Verordnung 2024/3117 zur Integration des Benchmarkings in das aufsichtliche Meldewesen
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zur Konsultation der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Integration des aufsichtlichen Benchmarkings in die technischen Durchführungsstandards für das aufsichtliche Meldewesen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 (EBA/CP/2026/08) Stellung genommen.
Grundsätzlich begrüßt die Deutsche Kreditwirtschaft das Ziel, das aufsichtliche Benchmarking zielgerichtet weiterzuentwickeln, weist zugleich jedoch darauf hin, dass zahlreiche der vorgeschlagenen Änderungen für die Institute mit erheblichem Umsetzungs- und Meldeaufwand verbunden wären und dem Anspruch einer Vereinfachung nur begrenzt gerecht werden. Besonders kritisch bewertet die Deutsche Kreditwirtschaft neue Datenanforderungen im Zusammenhang mit IFRS 9, historischen Verlustdaten sowie zusätzlichen Berechnungen für Risikoparameter und risikogewichtete Aktiva.
Darüber hinaus fordert die Deutsche Kreditwirtschaft eine realistische Umsetzungsfrist und spricht sich dafür aus, die neuen technischen Durchführungsstandards frühestens für die Benchmarking-Übung 2028 anzuwenden. Insgesamt plädiert die Deutsche Kreditwirtschaft für eine stärkere Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten, mehr Proportionalität und eine konsequente Begrenzung zusätzlicher Meldeanforderungen für die Institute.
DK-Stellungnahme Benchmarking
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Thomas Schlüter
Bereichsleiter Kommunikation