DK zum Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Zollfinanzgerechtigkeit
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung rechtssicherer und effektiver Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu geldwäscherechtlichen Aspekten des Referentenentwurfs eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes des Bundesministeriums der Finanzen Stellung genommen. Darin hebt sie unter anderem hervor, dass es von übergeordneter Wichtigkeit ist, dass sämtliche nationale Regelungsvorhaben bereits jetzt mit den Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Geldwäscheverhinderung, das bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen ist, sowie den noch ausstehenden Level 2 und 3-Rechtstexten der AMLA harmonisiert sind. Inkonsistenzen führen zwangsläufig zu einem erheblichen und unnötigen Aufwand bei Verpflichteten und zuständigen Behörden.