Stellungnahme

DK zur Cybersicherheitsverordnung

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Für den Finanzsektor gilt die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) als abschließender, sektorspezifischer Rechtsrahmen für IKT‑Risikomanagement, Vorfallsberichterstattung und Drittparteiensteuerung. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass der Cybersecurity Act  2 keine zusätzlichen oder parallelen Verpflichtungen für DORA‑verpflichtete Institute begründet, weder direkt noch indirekt.

DK-Stellungnahme Cybersicherheitsverordnung

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