Stellungnahme
04. Mai 2026
DK zur Cybersicherheitsverordnung
Für den Finanzsektor gilt die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) als abschließender, sektorspezifischer Rechtsrahmen für IKT‑Risikomanagement, Vorfallsberichterstattung und Drittparteiensteuerung. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass der Cybersecurity Act 2 keine zusätzlichen oder parallelen Verpflichtungen für DORA‑verpflichtete Institute begründet, weder direkt noch indirekt.
DK-Stellungnahme Cybersicherheitsverordnung
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